10 steuerliche Belastung der Rentengläubiger in Betracht zieht, diesen nicht mehr als andere Staaten, jedenfalls sind die Diffe renzen gegenüber anderen Ländern unerheblich. Die inter essanten Darlegungen Dernburgs lassen aber gleichzeitig erkennen, daß auch in den Steuersystemen der einzelnen Län der Gründe für den Stand der Renten liegen, die bisher nicht hinreichend gewürdigt wurden. So darf es billigerweise be zweifelt werden, daß die italienische Rente auf ihrem gegen wärtigen Kursstand verharren würde, wenn ihrer Verzinsung direkt oder indirekt 20 o/o Steuern auferlegt würden. Anderer seits muß, (wenn die preußische Staatseinkommensteuer dauernd erhöht wird, dies durch ein weiteres Sinken der Rentenkurse seinen Ausdruck finden. Diese Feststellung ist höchst be deutungsvoll im Hinblick auf die im Reichstage im Mai 1912 gestellten gemeinsamen Anträge des Zentrums und der Na tionalliberalen auf Vorlage eines Besitzsteuergesetzentwurfes, denn es läßt sich schon heute voraussehen, daß, wenn es zu einer stärkeren Besteuerung des Besitzes kommt, der Kurs stand der deutschen Staatspapiere hierdurch ungünstig beein flußt werden wird, weil die Nettorente, die den Inhabern von Staatspapieren zufließt, durch ihre stärkere Belastung mit Steuern verringert wird. Obige Betrachtung lehrt, daß von einer besonders schlech ten Lage des deutschen Rentenmarktes nicht die Rede sein kann. Der Kursrückgang der Staatspapiere ist keineswegs eine spezifisch deutsche Erscheinung, sondern in nahezu allen Län dern zu beobachten und zum Teil noch stärker gewesen als in Deutschland. Reich und Bundesstaaten zahlen in Deutsch land ihren Rentengläubigern nur scheinbar höhere Zinsen, als die Staatspapierbesitzer anderer Länder empfangen, denn von dem Nominalzinsertrag der Renten muß die steuerliche Be lastung in Abzug gebracht werden, von der in Deutschland die Rente erheblich stärker betroffen wird, als in den übrigen wich tigeren Kulturstaaten. Damit ist den Bestrebungen übereifriger Finanzpolitiker und volkswirtschaftlicher Autoren, auf dem Wege staatlichen Zwanges eine Besserung der Kursverhält nisse herbeizuführen, eigentlich der Boden entzogen. Ein der-