15 Mängel in der Art der Weiterübertragung, der Kaufs- und Verkaufsmöglichkeiten der Staatsfonds in Frage. 1 ) Es wird allgemein ­ anerkannt, daß die starke Demokratisierung und Popularisierung ­ der französischen Rente, der überaus breite Markt, der für sie hierdurch geschaffen ist, viel zur Stabilisierung des Kurses diesem Papiers beigetragen hat. Erreicht wird diese Demokratisierung ­ vor allem durch die Stückelung der Rente bis zu 3 Francs, seit 1883 sogar zu 2 Francs hinunter und da- j durch, daß der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben ist, bei allen Steuereinnahmestellen Renten zu kaufen und zu verkaufen. ­ Wesentlich anders ist der staatliche Rentenmarkt in England gestaltet. Die Konsolschuld ist hier eine reine Buchschuld. ­ Die Buchführung liegt der Bank von England ob. In den Büchern der Bank können zwar Beträge von beliebiger Höhe eingetragen werden, die seit 1863 ausgegebenen Konsols lauten aber mindestens auf 50 £. Es ist klar, daß hierdurch dem kleinen Kapitalisten der Erwerb von Konsols unmöglich gemacht wird. Hierzu kommen noch strenge Förmlichkeiten, ­ die bei der Umschreibung einer Forderung bei der Bank von England beobachtet 'werden müssen und u. a. ein persönliches Erscheinen der beiden Vertragsparteien oder ihrer Bevollmächtigten auf der Bank fordern. Die englischen Konsols ­ befinden sich infolgedessen fast nur in den Händen der bemittelten Klassen, juristischen Personen, Banken usw. Allerdings ­ macht sich in England schon seit Jahren wegen des starken Rückganges der Konsolkurse eine Bewegung für größere Popularisierung und Erleichterung der Übertragungsmöglichkeit ­ der Konsols geltend. Diese Bewegung hat dazu geführt, daß man neuerdings durch Vermittlung der Postämter schon für die kleinsten Summen gegen eine geringe Kommissionsgebühr ­ Staatsgläubiger werden kann. In Deutschland geht die Stückelung der Staatspapiere in den verschiedenen Bundesstaaten ­ auf 100 bis 500 Mark herunter. In Preußen ist die Verkaufs- und Ankaufsmöglichkeit dadurch erleichtert worden, daß der Verkauf von Reichs- und Staatspapieren durch die Seehandlung provisionsfrei und an Bankiers und Sparkassen *) Schwarz, a. a. O. S. 21.