17 die Lust, ihr Kapital in Staatspapieren anzulegen, zu nehmen. Es ist wiederholt darauf hingewiesen worden, daß, gemessen an den Geldmarktverhältnissen, die Konvertierung durchaus be rechtigt gewesen sei, ja, daß der Staat, wenn er seine Renten nicht in niedriger verzinsbare umgewandelt hätte, eine Unter lassungssünde begangen haben würde. Man hat es auch für durchaus angängig erklärt, daß der Staat als Borger ebenfalls Vorteil aus der jeweiligen Situation des Geldmarktes ziehen und das geliehene Kapital den Darlehnsgebern wieder einhändigen dürfe, wenn er es von anderer Seite zu billigerem Zins er langen könne. Einige Verteidiger der Konvertierungen sind noch weiter gegangen und haben geradezu von einer Pflicht des Staates gesprochen, die Aufwendungen für Anleihezinsen möglichst niedrig zu halten und dementsprechend unter ge nauer Beobachtung der Geldmarktverhältnisse zur Kündigung des entliehenen Kapitals zu schreiten, um es zu niedrigeren Zinsen von anderer Seite wieder zu leihen. Man kann über Konvertierungspflicht und -Recht des Staates verschie dener Meinung sein, eines hat die Vergangenheit sicher lich gelehrt, nämlich daß jede Zinsherabsetzung insofern ein außerordentlich heikles Experiment ist, als durch sie das Ver trauen des Geldgebers zum borgenden Staat eine nicht ge ringe Erschütterung erleidet. Die Stellung des Staates als Borger ist doch eine erheblich andere als die eines privaten Geld suchers und die Freiheit, die diesem bei der Wahl des Dar lehensgebers und der Bedingungen für das gewünschte Dar lehen gelassen ist, besitzt der borgende Staat nur in verhältnis mäßig geringem Umfange. Selbst bei einem auf Vertrauen beruhenden Darlehnsverhältnis zwischen privaten Personen, wie beispielsweise im Hypothekenverkehr, ist es üblich, das Dar lehen an der alten Stelle auch dann zu belassen, wenn sich dem; Darlehensgeber die Möglichkeit bietet, durch Kündigung des Kapitals und Hingabe an einen andern Schuldner einen etwas höheren Zinsgewinn zu erzielen. Vielmehr erwartet aber die breite Masse der Kapital besitzenden Bevölkerung und hier wieder insbesondere die große Zahl der kleinen Geldgeber vom Staat, daß er bei seinen Anleihen den einmal in Aussicht M e 112 i ng, Staatspapierkurs, 9