Kap. IV. Staatliche Maßnahmen zur Hebung der Staatspapierkurse. B rüft man, ob es möglich ist, das Angebot an neuen Staats anleihen zu verringern, so wird man Schwarz nur bei pflichten können, wenn er ausführt, 1 ) daß „bei uns an eine wirkliche Herabminderung der Gesamtschuld mit gleichzei tiger Einschränkung und Enthaltung von Neuemissionen aufs erste kaum zu denken ist, da der Anleihebedarf in Reich und Staaten vorläufig noch ein viel zu großer ist“. Hier wird und ähnlich von anderen Schriftstellern zugegeben, daß man auch in Zukunft mit erheblichen Emissionen seitens der öffent lichen Borger rechnen muß. Wenn das aber der Fall ist, so erscheint es unmöglich, durch Verringerung des Angebots an Staatspapieren eine Besserung ihres Kurses zu erzwingen, we nigstens für absehbare Zeit. Es fragt sich daher nur noch, ob sich dem Reich und den Bundesstaaten ein Weg bietet, auf dem dem Staatspapiermarkt die breiten Schichten des kapitalbesitzenden Mittelstandes als Käufer wiedergewonnen werden können. Man könnte hierbei daran denken, jeden Staatsbürger durch Gesetz zu zwingen, einen bestimmten Teil des von ihm versteuerten Vermögens in Staatspapieren anzulegen, wobei kleinere Vermögen unbe rücksichtigt bleiben könnten. Ein dahin gehender Vorschlag wurde bereits vor Jahren von zwei bekannten Männern der >) a. a. O. S. 24.