39 Zeit über größeres Vermögen nicht. Das Stammkapital der 6 Provinzialanstalten beziffert sich auf 6 Millionen Mark. Der Verband besitzt ein Stammkapital von P/a Millionen Mark. Auch von dieser Seite aus sind demnach beträchtliche Käufe von Staatspapieren nicht zu erwarten. Die preußischen Spar kassen besaßen im Jahre 1909 einen Anlagebestand von 10765 Millionen Mark. Hiervon waren 1163 Millionen Mark oder 10,8% in Staatspapieren angelegt. 1 ) Durch das zur Zeit der parlamentarischen Beratung unterliegende Sparkassengesetz sol len die Sparkassen verpflichtet werden, 12 bis 18°/» ihrer An lagen in diesen Werten zu halten. Wie bereits mitgeteilt wurde, erfuhr diese grundlegende Vorschrift des Gesetzentwurfes durch' die Beschlüsse der mit der Durchberatung der Vorlage betrauten 16. Abgeordnetenhauskommission eine nicht unerhebliche Ab schwächung. Es sollen hiernach nur 6 bis 15 % in Staats renten investiert werden. Dementsprechend wird man auch die Angaben ändern müssen, die der preußische Finanzminister Dr. L e n t ze am 24. April 1912 gelegentlich der ersten Lesung des Sparkassengesetzentwurfes im Abgeordnetenhause machte. Er führte damals aus, daß „durch die Vorlage allerdings nur 60 Mil lionen Mark Staatspapiere untergebracht würden. Wenn man aber die Verpflichtungen der verschiedenen Vermögensverwaltungs stellen zusammenzähle, ergebe sich ein Betrag von rund 200 Millionen Mark im Jahr, für den Staatsanleihen gekauft werden müßten.“ Schon damals mußte dieser Betrag als reichlich hoch angesehen werden. Nachdem jetzt die Sparkassenvorlage er heblich abgeschwächt ist, wird man mit mehr als 150 Mil lionen Mark nicht gut rechnen dürfen. Hierzu würden bei weiterer Ausdehnung des Kreises der Zwangskäufer die Versicherungsgesellschaften, Banken, Kre ditgenossenschaften usw. treten. Doch ist zu beachten, daß inan den Gedanken, auch die Kreditgenossenschaften der Kapitalanlagevorschrift zu unterwerfen, neuerdings wieder fallen gelassen zu haben scheint, ln der 16. Abgeordneten hauskommission führte am 5. Juni 1912 ein Vertreter der preu ßischen Regierung aus, ein Vorgehen gegen die Genossen- *) Schwarz, a. a. O. S. 17.