41 ! ) Schwarz, a. a. O. S. 21. 2) a. a. O. S. 21. zu gründen, die ihre Depositen hauptsächlich in Staatspapieren anlegen sollten. 1 ) Der zweifellos nicht geringe Einfluß der leitenden Bankkreise bei der Reichs- und den Regierungen der Bundesstaaten scheint indessen mit Erfolg in der Richtung ver wandt worden zu sein, daß von einer Hereinziehung der Banken in den Kreis der Zwangskäufer für Staatsrenten in neuester Zeit abgesehen wird. Schwarz 2 ) begnügt sich beispielsweise den Banken gegenüber mit der Hoffnung, „daß die Einrichtung der Veröffentlichung von Zweimonatsbilanzen in der erweiterten Form die Banken veranlassen werde, größere Bestände in Staatspapieren anzulegen" und bemerkt hieran anschließend, „daß die Verhältnisse aller dieser reinen Erwerbsgesellschaften von Land zu Land und selbst innerhalb des einzelnen Landes zu verschieden lägen, so daß die Einführung von Zwangs vorschriften große, wirtschaftliche Nachteile im Gefolge haben könnte. Die Tatsache, daß neuerdings zwei englische Banken hauptsächlich deshalb hätten aufgelöst bezw. saniert werden müssen, w'eil sie ihre kurzfristigen Depositen zu stark in mündel sicheren, namentlich Staatswerten angelegt hatten, zeige doch, daß sich Bankgeschäfte nicht nach Schema F leiten ließen, sondern nur prosperieren könnten, wenn die Chancen des Mark tes und der Anlagemöglichkeiten auf das genaueste verfolgt und ausgenutzt werden könnten". Eine ähnliche Stellung den Banken gegenüber zeigt sich bei von Dombois. Er weist darauf hin, „daß die Rechtslage bei ihnen insofern anders sei, als ihr Geschäftsbetrieb sich lediglich auf der privatrechtlichen Grundlage des Handelsgesetzbuches bewege und einer Reichs oder Staatsaufsicht nicht unterstehe. Auch sei die Liquidität, wenigstens der Großbanken, sicherlich eine bessere als die vieler Sparkassen. Bei den eingehenden Verhandlungen der Bankenquetekommission über die Depositenfrage im Jahre 1909 habe allgemein die Meinung überwogen, daß gegenwärtig von gesetzgeberischen Eingriffen in das Bankwesen abzusehen sei, weil dadurch die Bewegungsfreiheit der Banken nachteilig ein-