57 rungsgesellschaften, für ihre Versicherten eine möglichst hohe Rente aus den Kapitalanlagen zu erwirtschaften, völlig begreif lich finden und sogar als einfache Pflicht der Gesellschaften ansehen. Tatsächlich sind aber die Hypothekenzinssätze in den Großstädten und insbesondere in Berlin vielfach höher als in kleineren Kommunen und auf dem Lande. Hierzu kommt, daß die Gesellschaften für die Großstädte über zuver lässige und vertrauenswürdige Taxatoren in größerem Um fange verfügen als in kleinen Städten und auf dem Lande. Die Gesellschaften sehen sich daher bei Beleihung von Ob jekten in Großstädten in nur geringem Umfange der Gefahr ausgesetzt, infolge zu hoher Beleihung bei etwaigen Zwangs versteigerungen der beliehenen Objekte Vermögensausfälle zu erleiden. Auch ist zu berücksichtigen, daß bei hypothekarischer Beleihung von Großstadtobjekten sich auf ein Grundstück höhere Hypothekenbeträge hingeben lassen, während bei Ge währung von Hypothekardarlehen auf Kleinstadt- oder länd liche Objekte mit einer größeren Zahl mittlerer und klei nerer Hypotheken gerechnet werden müßte. Es bedarf aber keiner weiteren Ausführungen, daß die Verwaltungskosten, die ein an Zahl kleiner Bestand großer Hypotheken verursacht, geringer sein müssen als die Aufwendungen für die gleichen Zwecke, wenn ein großer Besitz an mittleren und kleinen Hypotheken in den Händen der Gesellschaften vereinigt ist. Diese Schwierigkeit würde freilich auch bei Beleihung landwirt schaftlichen Großgrundbesitzes vermieden, doch laufen die Ge sellschaften hier, abgesehen davon, daß zuverlässige Taxen schwerer erhältlich sind, ein größeres Risiko als bei großstädti schen Beleihungen, weil der Wert landwirtschaftlichen Besitzes, 1 erheblicheren Schwankungen ausgesetzt ist als jener. Die Wirt schaftspolitik, Zollgesetzgebung usw., vor allem aber die Per son des jeweiligen Besitzers beeinflussen den Wert des land wirtschaftlichen Objektes in hohem Maße. Wenn die Gesellschaften sich bei ihrer Anlagepolitik von dem Streben leiten lassen, im Rahmen größter Sicherheit eine möglichst gute Verzinsung für die ihnen anvertrauten Kapitalien zu erarbeiten, so haben den Nutzen hiervon nicht, wie so gerne