75 niedrigsten Kosten angeboten wird, ist es möglich, ihn für die Versicherung zu gewinnen. Hieraus folgt, daß die Kostenfraga in der Lebensversicherung eine ganz besonders wichtige Rolle spielt. Damit ist aber gesagt, daß die Lebensversicherungs gesellschaften gezwungen sind, wenn sie das Geschäft ständig weiter ausdehnen und den Kreis der Versicherten vergrößern wollen, den Preis der Versicherung so niedrig wie möglich zu halten. Das können sie aber nur, wenn sie die ihnen zu fließenden Prämien der Versicherten so hoch verzinslich an- legen, wie es ohne Außerachtlassung der Sicherheit der Anlage möglich ist. Diese innere Notwendigkeit und Eigentümlich keit des Betriebes hat die Lebensversicherungsgesellschaftem friit veranlaßt, erhebliche Teile ihres Vermögens hypothekarisch anzulegen. Wie man nicht selten die Versicherungsgesellschaften bei Erörterung der Liquiditätsfrage mit den Sparkassen auf eine Stufe stellt und der Eigenart des Versicherungswesens damit nicht gerecht wird, wird bei der Begründung der Kapital anlagevorschrift oft auch kein Unterschied zwischen Spar kassen und Versicherungsgesellschaften hinsichtlich des Cha rakters der Spareinlagen und der Lebensversicherungsprämien gemacht. Wer einer Sparkasse Gelder anvertraut, tut dies, wenn seine wirtschaftlichen Verhältnisse es erlauben und un terläßt es, wienn sie es nicht mehr gestatten. Er kann in solchen, Zeiten auch die früher gemachten Einlagen entweder ohne oder mit kurzer Kündigungsfrist ohne Schädigung zurücker langen. Eingelegt werden bei den Sparkassen also Wirtschafts überschüsse, Beträge, für die die wirtschaftende Person im Moment keine Verwendung hat und die sie daher in Rückstel lung bringt. Ganz anders bei der Lebensversicherung. Wer einen Lebensversicherungsvertrag abschließt, verpflichtet sidh damit zu regelmäßigen Zahlungen für viele Jahre, oft das ganze Leben hindurch. Er kann die eingezahlten Beträge ent weder überhaupt nicht zurückfordern oder vereitelt, wenn er sie nach längerem Bestehen der Versicherung von der Gesell schaft zurückverlangt, dadurch den Zweck des Versicherungs vertrages und erleidet gleichzeitig hierbei mehr oder minder