76 große Verluste. Die Prämien, die er seiner Gesellschaft aushän digte, sind keineswegs immer Wirtschaftsüberschüsse. Sie müssen oft mit größter Mühe von den laufenden Einnahmen abgespart werden und werden vom Versicherten nur im, Hinblick auf den hohen sittlichen Zweck, den er mit seiner Handlung verfolgt, aufgebracht. Geradezu verwunderlich ist es, daß diejenigen finanzwissen schaftlichen Schriftsteller, die einer Unterwerfung der Versiche rungsgesellschaften unter die Kapitalanlagevorschrift das Wort reden, die Banken und Kreditgenossenschaften einem solchen Anlagezwang nicht unterstellen zu müssen glauben, aus Grün den, die ebenso sehr für die Versicherungsgesellschaften zu treffen. Wenn z. B. Schwarz 1 ) bemerkt, Bankgeschäfte ließen sich nicht nach Schema F leiten, sondern könnten nur prosperieren, wenn die Chancen des Marktes und der Anlage möglichkeiten auf das genaueste verfolgt und ausgenutzt wür den, so möchte man fast annehmen, daß nach Ansicht jenes Verfassers die Versicherungsgesellschaften sehr wohl nach Schema F geleitet werden dürften, eine eigenartige Vorstel lung, deren Unrichtigkeit wohl schon durch den bloßen Hin weis auf sie dargelegt wird. Eine eigenartige Inkonsequenz ist es auch, wenn Schwarz 2 ) die Anlage der Reservefonds von Aktiengesellschaften in Staatspapieren nicht rechtfertigen zu kön- pen glaubt und hierbei von „wirtschaftlich tief einschneidenden Maßnahmen“ spricht, unmittelbar vorher aber allgemein dem Kapitalanlagezwang bei Versicherungsgesellschaften, also auch bei Versicherungsaktiengesellschaften das Wort redet, obwohl (durch ihn weit höhere Beträge als lediglich die Reservefonds in Staats-Renten investiert werden müssen. Ganz ähnliche In konsequenzen zeigen sich bei von Dombois, wenn er be tont, daß bei den Kreditgenossenschaften von einem gesetz lichen Anlagezwang zur Zeit abgesehen werden müsse u. a., weil eine plötzliche und starke Abforderung der Einlagen selbst in außerordentlichen Zeiten weniger wahrscheinlich sei. Diese Bemerkung trifft aber, wie ohne weiteres ersichtlich ist, auf 1) a. a. O. S. 21. 2) a. a. O. S. 22.