83 Sparkassengelder eine der wichtigsten Kreditquellen für das flache Land seien und daß das gesamte Kreditsystem zentralistischer ­ sei, als der Allgemeinheit gedeihlich wäre. Es habe daher seine Bedenken, den Provinzbewohnern die spärlichen, lokalen Kreditquellen zu verschütten, die ihnen verblieben wären. Weiter betont Kim mich 1 ), daß vermehrter Staatspapierbesitz, ­ abgesehen von Kursverlusten, den Gewinn der Sparkassen erheblich schmälern werde. Ferner würden bei anderweitiger Verwendung der Fonds der Sparkassen die von ihnen bisher gemachten Geschäfte den Banken, insbesondere den Hypothekenbanken zufallen. Die Konkurrenz würde nur verschoben, aber nicht beseitigt. Die aus der Betrachtung des englischen und französischen Systems gewonnenen Resultate sprächen durchaus nicht für Annahme bezw. Fortsetzung einer derartigen, dem Staatskredit gefahrvollen Politik. Durch die Änlagevorschrift werde eine gewisse Abhängigkeit des Staatskredits ­ von der Fondsbewegung in den Sparkassen geschaffen, wie auch eine moralische Verpflichtung der Regierung, für möglichst gleichmäßige Rentenkurse zu sorgen. Endlich wies in den Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses am 24. April 1912 über die Sparkassenvorlage ein Vertreter der konservativen Partei nachdrücklich darauf hin, daß zahlreiche ­ kleine Sparkassen durch die Anlagevorschrift in ihrer gemeinnützigen Wirksamkeit beeinträchtigt würden und betonte, daß die Sparkassen, die Banken des kleinen Mannes, auf dem Lande und in den kleineren Städten den Hypothekarkredit in erheblichem Maße gestützt hätten. Diese gesunde Stütze des Lokalkredits dürfe nicht unterbunden werden. Aber auch aus Billigkeitsgründen erscheint die Unterstellung der Sparkassen unter den Kapitalanlagezwang höchst bedenklich. Durch ihn erfahren die Zinsraten der Sparkassen eine mehr oder minder große Herabsetzung. Den Schaden trägt die große Menge der kleinen Sparer. Die wirtschaftlich meist besser dastehenden Personenkreise, die ihre Ersparnisse dagegen Banken anvertrauten, ­ sind in keiner Weise benachteiligt. Denn die bei diesen Instituten gemachten Spareinlagen sind dem Kapitalanlage->) a. a. O. S. 153. 6'