84 zwang nicht unterworfen. Dieser stellt sich daher als eine Sonderbesteuerung der großen Zahl der kleinen Sparer dar. Sie werden gegenüber den Depositengläubigern der Banken mehr oder minder benachteiligt. Die von der Regierung ge plante Maßnahme muß daher als höchst ungerecht in breiten Schidhten der Bevölkerung empfunden werden. Sie wird wahr scheinlich auch dazu beitragen, einen Teil der Sparer den Sparkassen zu entfremden und ihn den Banken zuzuführen. Damit würden noch größere Teile der jährlichen nationalen Ersparnisse dem Markt der industriellen Obligationen, der Pfandbriefe oder der ausländischen Werte zugänglich gemacht und dem Staatspapiermarkt entzogen werden. Es werden also letzten Endes nicht nur die jetzigen Sparer, sondern auch der Staat durch die Einführung der Kapitalanlagevorschrift ge schädigt und das alles ganz umsonst. Ganz unberechtigt erscheint es ferner, den Kapitalanlage zwang den Sparkassen gegenüber durch den Hinweis auf das Ausland zu begründen. Wenn in Frankreich und England die Sparkassen ihre Einlagen in Staatspapieren anlegen, so darf nicht vergessen werden, daß hier der Sparkassengläubiger eine direkte oder indirekte Forderung für seine Einlagen plus Zinsen an den Staat hat. Der Staat seinerseits ist Schuldner und Gläubiger der gekauften Rente. Er nimmt sozusagen die beim Publikum schwebende Schuld auf Schatzscheine auf, die er selbstver ständlich zu verzinsen und zurückzuzahlen hat. Deswegen ist der Sparkasseneinleger in diesen Staaten gegen Kapital verluste gesichert. In Deutschland sind dagegen die Gemein den, die Kreise, öffentliche Körperschaften und Banken Spar kassenunternehmer. Wenn sie infolge gesetzlichen Zwanges Konsols kaufen müssen, so übernehmen sie das Risiko, das in einem Rückgang der von diesen Kassen den Einlegern gewähr ten Raten seinen Ausdruck findet. Hier müssen also die Einleger das Risiko übernehmen, das in England und Frankreich der Staat trägt. Der Kapitalanlagezwang wirkt daher als eine Einschrän kung des Sparsinnes und in Krisenzeiten auch als eine Gefahr. 1 ) x ) Dernburg, Zwangsanlagen, S. 20.