87 Mittelstand wieder emporzuhelfen, ihn zu fördern und ihn vor Proletarisierung zu bewahren. Rechtfertigen es schon diese Gründe, scharfen Protest gegen die Erstreckung der Kapital anlagevorschrift auf die Versicherungsgesellschaften zu erheben,, so wird man hierzu noch mehr gezwungen, wenn man berück sichtigt, daß die schädlichen Folgen dieser Vorschrift für die Ver sicherungsgesellschaften weit schwerwiegender sind, viel stärker ins Gewicht fallen, als bei den Sparkassen, bei den öffentlichen; Versicherungsanstalten und bei den Trägem der Sozialver sicherung, und daß diese außerordentlich schweren Opfer völlig nutzlos gebracht werden. Die Versicherungsgesellschaften bevorzugten bisher bei der Anlegung der ihnen anvertrauten Gelder erste Hypotheken. Aus welchen Gründen dies geschieht, wurde schon weiter oben dargestellt. Da der in Hypotheken angelegte Prozentsatz aller Kapitalanlagen bei den Lebensversicherungsgesellschaften be sonders groß ist und gleichzeitig der Betrag der Kapitalanlagen bei ihnen weitaus am höchsten ist, müssen diese Anstalten von der Kapitalanlagevorschrift in erster Linie betroffen werden. Es mag daher genügen, im Nachstehenden die schädlichen Folgen des Kapitalanlagezwanges für die Lebensversiche rungsgesellschaften zu schildern, wobei aber zu beachten ist, daß den gleichen Schädigungen, vielleicht in etwas geringerem Grade, die Versicherungsgesellschaften der übrigen Versicherungszweige bezw. deren Versicherte ausge setzt sind. Wenn die Kapitalanlagevorschrift in der Weise durchgeführt würde, daß die Lebensversicherungsgesellschaften durch Gesetz verpflichtet würden, 10 o/ 0 ihrer Kapitalien in Staatspapieren anzulegen und, solange dieser Prozentsatz nicht erreicht ist, 15% des jährlichen Vermögenszuwachses für Staatspapierkäufe zu verwenden, so hätten sie Jahr für Jahr für etwa 40 Millionen Mark Staatspapiere zu kaufen. Für diese kann bei den Kursen Ider letzten Jahre eine durchschnittliche Verzinsung von 3,75 o/o angenommen werden. Wenn die Kapitalanlagevorschrift nicht be stünde, würde dieser Betrag von den Lebensversicherungsgesell schaften zum Erwerb erster Hypotheken verwendet werden.