88 Der Zinsertrag, den diese Kapitalanlage abwirft, bezifferte sich nach der amtlichen Statistik im Durchschnitt der letzten Jahre auf 4,25°/o. ,Es ergibt sich mithin bei Anlage dieser Beträge in Staatspapieren im ersten Jahre der Wirksamkeit der Anlage vorschrift eine Minderverzinsung von 0,50 o/o oder in Zahlen ausgedrückt von 200 000 Mark. Da die Gesellschaften genötigt sind, im folgenden Jahre wiederum 40 Millionen Mark Staats papiere zu erwerben, so erfährt der Zinsverlust, die gleichen Kurs- und Hypothekenverhältnisse vorausgesetzt, eine Ver doppelung, im dritten eine Verdreifachung usw. Das Tempo für die Vergrößerung der Zinsverluste wird aber mit jedem Jahr noch dadurch beschleunigt, daß auch die Zinseszinsen, ent sprechend der Verringerung der einfachen Zinsen, kleiner wer den. Erwägt man nun, daß es sich in der Lebensversicherung um Verträge handelt, die sich auf viele Jiahre, meist auf mehrere Jahrzehnte erstrecken, so erhält man eine Vorstellung davon, welche Wjerte an Zinsen den Versicherten im Laufe dieser Zeit entgehen. [Die Folge dieser Zinsverluste für die Geschäftsführung der Lebensversicherungsgesellschaften muß eine mit dem Be stände an Staatspapieren wachsende Verringerung des Rein gewinnes sein. Damit ermäßigen sich gleichzeitig die Anteile der verschiedenen Gruppen von Personen, die ein Anrecht auf den Jahresgewinn haben. Dies sind bei den Gegenseitigkeits gesellschaften dia Versicherten, bei den Aktiengesellschaften die Aktionäre und die Versicherten. Hierbei wird man indessen die Verringerung der Gewinnanteile für die Aktionäre bei den Lebensversicherungsaktiengesellsehaften außer Acht lassen dür fen, weil, wie schon weiter oben nachgewiesen wurde, für die Verzinsung der Aktien satzungsgemäß nur ein ganz ge ringer Prozentsatz des Reingewinnes verwandt wird. Die Be trachtung kann sich daher auf die Wirkung der Gewinnver ringerung für die Versicherten beschränken. Die seitens der Gesellschaften mit ihren Versicherten abgeschlossenen Verträge stellen den letzteren beim Tode des Versicherten oder zu einem 1 bestimmten Zeitpunkte irgendwelche Barleistungen in Aus sicht. Dafür hat der Versicherte seinerseits der Gesellschaft bestimmte, in jährlichen oder kürzeren Fristen zu zahlende