114 gehender Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen abgelehnt, so wird damit die letzte Möglichkeit, auf den Kurs der Staatspapiere einzuwirken, aus der Hand gegeben. Die vielfach empfohlenen kleinen Mittel zur Hebung des Staats papierkurses, insbesondere die Unterwerfung bestimmter Ver mögensverwaltungsstellen unter eine Kapitalanlagevorschrift wurden einerseits als völlig aussichtslos erkannt. Ein derartiges Vorgehen muß anderseits breiten Kreisen der Bevölkerung und zwar insbesondere den hilfsbedürftigen Schichten des Mittelstandes und hier wiederum denjenigen Teilen desselben, die sich als die wirtschaftlich wertvollsten und fürsorglichsten Elemente erweisen, völlig nutzlos schwere Schädigungen zu fügen. Mögen diese Ausführungen dazu beitragen, die Er kenntnis von der Nutzlosigkeit und Schädlichkeit derartiger Mittel immer mehr zu verbreiten und damit ein Vorgehen hindern helfen, das dem Volkswirt aus nationalen, inter nationalen wie aus Billigkeitsgründen überaus bedenklich er scheinen muß.