II. Geld. Wie der Kauf älter ist, als das Geld, so gilt das gleiche auch von dem Gebrauch speziell der Metalle — Kupfer, Silber, Gold etc. — zum Kauf. Denn solange die Metalle, wie dies bekanntlich zuerst der Fall war, noch im rohen Zustande oder in der Gestalt von Klumpen, Stangen oder Barren von dem verschiedensten Gewicht und Feingehalt — 1 ich erinnere nur an das aes rüde 6 ) — zu Kauf- oder Entgeltzwecken dienen, wobei das be treffende Metall jedesmal erst auf seine Qualität oder Feinheit geprüft und dann zugewogen werden muß, — kann von Geld noch keine Rede sein. Das Geld ist erst künstlichen Ursprungs oder diejenige fungible Sache, welche eigens zu dem B ) Ueber das aes rüde siehe Haeberlin, „Zum corpus aeris gravis“ (Berlin 1905), p. 57: „Die Rohbarren bestehen aus allen möglichen Mischungen, derart, daß bei ihnen gleiches Gewicht noch keineswegs gleichen Wert bedingt.“ Und Will er s, „Gesch. der röm. Kupferprägung“ (Berlin u. Leipzig 1909), p. 17 ff.