Verlag von Gustav Fischer in Jena. Pro mm an n’sehe Buchdruckerei (Hermann Pohle) in Jena. Lehrbuch des deutschen bürgerlichen Rechts M r gerii?hen d Ge e se d tz- buchs für das Deutsche Reich. Von Konrad Cosack, Professor der Rechte in Bonn. Sechste, umgearbeitete Auflage. Erster Band: Die allgemeinen Lehren und das Recht, der Forderungen. (XIV, 743 S. gr. 8°.) 1913. Preis: 14 Mark, geb. 16 Mark. Zweiter Band: Das Sachenrecht. — Das Recht der Wertpapiere. — Das Gemeinschaftsrecht. — Das Recht der juristischen Personen. — Das Familienrecht. — Das Erbrecht. (XIV, 944 S. gr. 8°.) 1913. Preis: 17 Mark 50 Pf., geb. 20 Mark. Rhein. Zeitschrift für Zivil- und Prozeßrecht. 1913: Das allbekannte Lehrbuch Cosacks erscheint in einer neuen Auflage derart „vollständig umgearbeitet“, daß seine Beliebtheit sich noch steigern wird. Wir be sitzen nicht allzuviele wirkliche „Lehrbücher“; das Cosacksche nimmt einen der ersten Plätze unter ihnen ein. Dank seiner geschickten Zusammenfassungen, der scharfen Detaildurchdringung und der deutlichen Hervorhebung der Hauptsachen teilt der Verfasser dem Studierenden ein beruhigendes Gefühl sicherer Stoffbeherrschung mit. Er verlangt aber auch vom Leser eigene Gedanken arbeit, wennschon er ihm diese möglichst erleichtert. Gerade darum sieht man sein Buch gern in den Händen der Rechtshörer. ... In den anschaulichen Beispielen liegt das Hauptgewicht und die bekannte Stärke des Buches. Sie regen auch den Leser an, neue zu bilden, und lehren damit Methode. Die Gabe Cosacks, treffende Beispiele zu ersinnen und mit knappen Worten hinzustellen, ist wahrhaft bewundernswert. Häufig sind seine Paradigmen ja auch in der Literatur zum Ausgangspunkt tiefgreifender Erörterungen geworden, sowohl wegen der Fragen, die er damit aufzuwerfen versteht, als wegen seiner eigenen darin ausgedrückten Meinung. Professor E. Rabel. Festgabe der Juristenfakultät Jena für August Thon. 12M ark. Inhalt: Argentaria stipulatio. Von Ferdinand Kniep. *) Bereicherung durch Strohmänner. Von Justus Wilhelm Hedemann. (1.—) *) Aktiv- und Passivprozesse des vorläufigen Erben. Von Hans Reichel. (2.50) Auslegung und Naturalobligation. Von Erich Danz. *) Die Altersvormundschaft in den Weistiilnern. Von Hans Fehr. (Sehr erweiterte Einzelausgabe: 8.— [s. unten].) *) Der Begriff der innerkirchlichen Angelegenheiten. Von JohannesNiedner. (1.20) *) Der § 10 der Milltärstrafgerichtsordnung. Ein Beitrag zur Lehre von der Militärgerichtsbarkeit und ihren Grenzen. Von H ein r i ch B. G er land. (2.—) *) Die Reichsregierung. Eine staatsrechtliche und politische Studie. Von Eduard Rosenthal. (Erweiterte Einzelausgabe: 1.50.) Ueber völkerrechtliche Enverbsgriinde. Von Franz W. Jerusalem. Die mit *) versehenen Beiträge sind auch als Sonderausgaben erschienen. Die Rechtsstellung der Frau und der Kinder in den Weistümern. Von llans Fehr, Professor an der Universität Jena. (311 Seiten.) 1912. Preis: 8Mark. Inhalt: Erster Abschnitt. Die Rechtsstellung der Frau. Die besondere und verstärkte Rechtsstellung der Frau. 1. Der Rechtsschutz zur Er haltung der Familie. 2. Die Rechtsstellung als Hausfrau. 3. Der Rechtsschutz für Ehre und Leib. 4. Der vermögensrechtliche Schutz. 5. Die Reaktion des Rechts gegen unwürdige Frauen.— Die abgeschwächte Rechtsstellung der Frau. 6. Die Zurücksetzung als Folge der Munt. 7. Die Zurücksetzung im Grunderbrecht. 8. Reaktion des Rechts gegen unwürdige Männer. — 9. Die Gleichstellung von Mann und Frau. — Zweiter Abschnitt. Die Rechtsstellung der Kinder. 10. Die Tätigkeit der Kinder. — 11. Die Altersstufen. — Das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern. 12. Väterliche und mütterliche Gewalt. 13. Aeußerungen der elterlichen Gewalt. 14. Die Begründung der Kindschaft. 15. Die Aufhebung der elterlichen Gewalt. 16. Die Aussteuer. — Die Gemeinderschaften. 17. Arten der Gemeinderschaft. 18. Die Gemeinderschaft unter Geschwistern. — Die Altersvormundschaft. 19. Die Vormundschaft als Schutzherrschaft. 20. Die Bestellung des Vormundes. 21. Wirkungen der Vormundschaft. 22. Die Obervormundschaft. — Das Kind als Glied der Gemeinde. 23. Die bäuer lichen Gemeinden. 24. Der Erwerb des Gemeinderechts. 25. Die Ungenossenehe. 26. Abgaben und Dienste. 27. Der Kinderschutz. 28. Das uneheliche Kind. — Das Strafrecht. 29. Die Deliktsfähigkeit. 30. Die Haftung für Delikte der Kinder. 31. Einzelne Delikte. 32. Die Vermögenseinziehung. 33. Das Prozeßrecht. — Register.