5° X Ergebnisse. nähme in den Dienst der Anstalt als ständige Hilfsarbeiter ein. Die etatsmäßige Anstellung als Kassen- und Bureaubeamter ist von der Ablegung einer Prüfung abhängig; besondere Be stimmungen für die Annahme und Anstellung sind vom Finanz minister am io. Oktober 1901 erlassen worden und in Anlage 8 abgedruckt. Hinsichtlich der Einzelheiten darf daher hierauf verwiesen werden. X. Ergebnisse- Die Preußische Central-Genossenschafts-Kasse stand am 30. September 1905 mit 50 Vereinigungen und Verbandskassen eingetragener Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, 6 land schaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehnskassen, 6 von Provinzen (Landeskommunalverbänden) errichteten, dem Personalkredite * dienenden Instituten, 410 öffentlichen Spar- und Kommunal kassen, 300 einzelnen Genossenschaften, Firmen und Personen, sowie mit 145 gesetzliche Hinterlegung suchenden Behörden oder Personen in Verbindung. Am Schlüsse des' ersten Ge schäftsjahres, am 31. März 1896, betrug die Gesamtzahl aller mit ihr in Verbindung stehenden Verbandskassen, öffentlichen In stitute, einzelnen Kassen und Personen nur 48, wie aus der die Geschäftsverbindungen in den einzelnen Jahren nachweisenden Tabelle 2 ersichtlich ist. Auf Grund der von den genossenschaftlich organisierten Verbandskassen 1905 erbrachten Nachweise und der hieraus nach den bereits mehrfach erwähnten Bestimmungen der Preußischen Central-Genossenschafts-Kasse für den Geschäfts verkehr berechneten Vertretbarkeit der übernommenen Haft- summen, oder auf Grund des nachgewiesenen eigenen Ver mögens nicht genossenschaftlich organisierter Verbandskassen, und besonderer Unterlagen, wurden den Verbandskassen Jl 28 594 900 als Kredit in „Laufender Rechnung“ „ 35881 800 als Diskontkredit zusammen Jl 64476700 zur Verfügung gestellt.