Auch Ansätze zu einer Gewerbegesetzgebung, zur Gewerbefreiheit und Koalisationsfreiheit finden sich schon vor 1870. Nach der Neu gründung des Deutschen Reiches folgt aber nun die einheitliche Re gelung, bezw. die Neuorganisation dieser und anderer Einrichtungen auf dem Gebiete der Gesetzgebung und Verwaltung. Hierhin gehört die Reform des Münzwesens und des Maß- und Gewichtssystems, die Neuordnung des Notenbankwesens, die Reform des Gewerberechts in der Gewerbeordnung und den Novellen dazu, schließlich die Ver einheitlichung des Postrechts. Alle diese Maßnahmen im Verein mit dem Einströmen des französischen Geldes und verschiedenen Ursachen psychologischen Charakters rufen auf den meisten Gebieten des wirt schaftlichen Lebens eine unnatürliche Hausseperiode hervor, die in gewagten Spekulationen und irrationellen Gründungen sich nicht genug tun kann. Unsere Industrie wird von diesem Erwerbstaumel fast gar nicht mit fortgerissen. Das hatte seinen guten Grund. Durch den Friedensschluß mit Frankreich war das Elsaß wieder deutsch geworden. Dies war aber die Flochburg der französischen Baumwollindustrie gewesen. Der Zuwachs, den die deutsche Spinnerei an Spindeln erfuhr, stellt sich auf 56 °/ 0 , derjenige an mechanischen Webstühlen beläuft sich auf 88 °/ 0 und der an Druckmaschinen sogar auf volle ioo^o 1 ). Hier waren unter dem Schutze des französischen Wertzollsystems Feinspinnereien entstanden und zur Blüte gelangt, noch besser entwickelt waren von jeher Baumwolldruckereien und -Färbereien, also die Zweige der Veredlungsindustrie. Das deutsche Zollsystem schien nun den elsässischen Fabrikanten nicht die Garantien zu bieten für eine Fortsetzung des Schutzes, den ihre Feinspinnerei bis dahin genossen hatte; sie befürworteten daher lebhaft das Projekt, wonach aus dem Elsaß ein neutraler Staat geschaffen werden sollte 1 2 3 ), ähnlich der Schweiz. In den Friedensvertrag, der die Annexion des Elsaß aussprach, wurden deshalb Bedingungen aufgenommen, die den Fabrikanten bis zum Ende des Jahres 1872 den Absatz von Waren nach Frankreich erleichtern sollten. Zuerst durften Waren aus dem Elsaß ganz zollfrei, dann zu einem Viertel und schließlich zur Hälfte des französischen Eingangszolles die Grenze passieren 8 ). Sobald aber diese Übergangszeit verstrichen war, strömten die Waren in das Reich und bereiteten namentlich den süddeutschen Spinnern nicht geringe Konkurrenz. Die Befürchtung der Elsässer war begründet gewesen, 1) H. Her kn er, Die oberelsässische Baum Wollindustrie und ihre Arbeiter, Straßburg 1887, S. 274. 2) Ebenda S. 276. 3) Ebenda S. 279.