43 mit fremdem Kapital gegründet worden seien. 3. Es sei keine Aussicht ­ vorhanden, daß etwa die englischen Spinner die höheren Zölle auf Feingarne tragen würden, da wir eben von England abhängig seien und die inländische Produktion von Feingarnen gering sei. 4. Höhere Zölle bedeuteten eine Erschwerung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Baumwollweberei auf fremden Märkten, da ihre wichtigsten ­ fremden Konkurrenten gar keine oder nur geringe Garnzölle zu leisten hätten und außerdem die Baumwollindustrie auf diesen Märkten immer mehr erstarkte. 5. Die Zölle schützten uns auch nicht vor Exportaktionen, wie sie z. B. die österreichischen Spinner 1897 ins Werk gesetzt hätten 1 ). — Ferner wurde in der Reichstagskommission ­ behauptet, die deutsche Baumwollspinnerei bedürfe 6. wegen ihrer Prosperität der von der Regierung vorgeschlagenen Zölle nicht. Schließlich wurde auch 7. das Sinken der Baumwollpreise für die Herabsetzung der Garnzölle geltend gemacht. Wenn wir nun aus der Reihe der uns zu Gebote stehenden Handelskammer-Berichte, die sich mehr oder weniger entrüstet zu den Kommissionsbeschlüssen äußern, hauptsächlich einen auswählen, um an dessen Hand die Garnzollfrage zu beleuchten, so geschieht das, weil dieser, nämlich der Jahresbericht der Handelskammer zu M.-Gladbach für 1902, S. 12 bis 14, eine maßvolle Haltung bewahrt. Es kommt aber viel darauf an, einen möglichst objektiven Bericht als Grundlage zu wählen, sind doch die Gegensätze zwischen Spinnern und Webern noch nie so hart aufeinander geprallt, als gerade beim Kampf um den jüngsten Zolltarif. Die Handelskammer zu Bayreuth macht der Kommission geradezu den Vorwurf, daß sie für die Weberei Vorteile auf Kosten der Spinner erstrebe 1 2 ). Indem wir uns an den erwähnten Bericht anlehnen, sind wir uns übrigens wohlbewußt, daß auch der objektivste Handelskammerbericht auf den subjektiven Berichten ­ der Industriellen beruht, die eben Berichte einsenden. Gehen wir nunmehr auf die einzelnen „Anklagepunkte“ ein, so zeigt sich zunächst einmal, daß der erste derselben in sich selbst zusammenfällt, ­ denn wir wissen aus dem früher Gesagten, daß es nur die Schuld der schwankenden Regierungspolitik war, wenn die Feinspinnerei sich nicht weiter entwickelte. Der Spinnerei kann daraus unmöglich ein Vorwurf gemacht werden. 1) Das österreichische Spinnerkartell gewährte 1897, um den heimischen Markt zu entlasten, seinen Mitgliedern Exportprämien, so daß Deutschland mit österreichischen Grobgarnen ­ überschwemmt wurde. 2) Jahresbericht der Handels- und Gew.-K. f. Oberfranken pro 1902, S. 53.