56 Eine Zollrückvergütung für Baumwollgarne kennt man Bisher in Frankreich, Italien und den Vereinigten Staaten von Nordamerika. In Frankreich wird der Zoll bei der Ausfuhr von Geweben, Tüll, Spitzen usw. zu 6o°/o zurückerstattet und zwar nach vier Nummer gruppen 4 ). Am weitherzigsten ist die Union, das Land des Hoch schutzzolles 2 ). Sie gewährt den Zoll abzüglich i °/ 0 zurück, wenn der Exporteur eidlich erklärt, daß die Ware aus importiertem Garn her gestellt, daß die Ware in den Vereinigten Staaten fabriziert wurde und tatsächlich zur Ausfuhr gelangt ist. Man will in Amerika mit diesem System bisher gute Erfahrungen gemacht haben. In Deutsch land ist aber vorläufig nicht daran zu denken, daß dem Kaufmann ein so weitgehendes Vertrauen entgegengebracht wird. Die Zoll kontrolle würde im Gegenteil bedeutend verschärft und mit solchen Weitläufigkeiten verbunden werden, daß man, um dem aus dem Wege zu gehen, vielfach gar keinen Gebrauch von der Vergünstigung machen würde. In dieser Erkenntnis wurden denn auch in dem er wähnten Verbände Stimmen dafür laut, daß die Zollrückerstattung für die Garn Verbraucher zwar nützlich, aber praktisch nicht durch führbar sei, besser sei eine Zollherabsetzung 3 ). Und tatsächlich bringen die neuen Handelsverträge, die ja unser handelspolitisches Verhältnis zu den meisten Staaten bestimmen, eine mäßige Herabminderung einiger Zollsätze des autonomen Tarifs. Der Zoll auf Garn über No. 63 bis No, 83 englisch ist von 28 auf 25 M. und der auf Garn über No. 83 bis No. 102 von 34 auf 28 M. erniedrigt worden. Alle anderen Sätze bleiben dagegen bestehen, auch der Zoll von 40 M. auf Garn über No. 102. Damit hat man sowohl der Feinspinnerei als auch der Weberei Entgegenkommen gezeigt. Von seiten der letzteren gestand man schon nach der zweiten Lesung: „Es gibt wenig Industrien, die mit dem Ausgang der zollpolitischen Arbeiten derart in ihren berechtigten Ansprüchen zufriedengestellt wären wie gerade die baumwollgarnver brauchende“ 4 ). Aber auch die Spinnerei kann recht zufrieden sein und getrost der Zukunft entgegensehen. 1) J. Grunzei a. a. O. S. 506. 2) Vgl. hierüber wie über die ganze Frage: Dr. Etienne und Dr. Vosberg-Rekow, Zollrückvergütung. Schriften der Zentralstelle für Vorbereitung von Handelsverträgen 1903, H. 22. Darin ist auch die wichtige Frage des etwaigen Zollausfalls behandelt. Ferner F. Lusensky, Der zollfreie Veredelungsverkehr. Berlin 1903. 3) Zeitschrift für die gesamte Textilindustrie (Leipzig) vom 13. April 1899, S. 415. 4) Drucksache des Verbandes deutscher Baumwollgarnkonsumenten v. 23. Dez. 1902.