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gemacht  werden  soll,  ich  halte  es  für  ausgeschlossen,  dass
dadurch  der  Zustand  im  öffentlichen  Leben  gebessert  und  gehoben ­
  wird  und  dann  weiss  ich  nicht,  wie  man  wirtschaftliche
Fragen  mit  Verzicht  auf  politische  Gesichtspunkte  behandeln
und  lösen  will.  (Sehr  richtig.)
Ich  meine,  der  Wunsch,  der  vorhin  ausgesprochen  wurde,
würde  in  seiner  Wirkung  für  unser  gesamtes  öffentliches  Leben
die  allerschädlichste  Wirkung  hervorbringen.  Wir  leiden  schon
jetzt  an  dem  Uebermass  von  Leidenschaft,  welche  gerade
der  Kampf  um  wirtschaftliche  Fragen  in  alle
Schichten  der  Bevölkerung  hineingetragen  hat.
Grosse  und  allgemeine  Gesichtspunkte  gehen  dabei  immer  mehr
verloren,  es  bleibt  schliesslich  nur  noch  das  Streiten  um  Beutelund ­
  Magenfragen  übrig.  Nur  diejenige  politische  Partei  hat
ihre  Berechtigung,  die  auch  wirtschaftliche  Fragen  vom  politischen ­
  Standpunkt  aus  betrachtet,  welche  die  Lösung  solcher
Fragen  in  Einklang  mit  dem  Gesamtinteresse  und  Gesamtwohl
des  Volkes  zu  bringen  sucht.
Meine  Herren!  Ich  bin  mir  ja  bewusst,  dass  ich  heute  in
einer  Vereinigung  wirtschaftlicher  Elemente  spreche.  Ich  kenne
den  Zweck  unserer  Vereinigung  und  werde  nach  Möglichkeit
versuchen,  alles  Parteipolitische  bei  der  Besprechung
des  Themas  auszuscheiden,  aber  das  kann  ich  im  vornherein
schon  versichern,  dass  eine  völlige  Trennung  mir  nicht  gojingen
wird,  auch  in  den  Fragen,  um  die  es  sich  heute  handelt,  wird
die  politische  Ueberzeugung  aus  mir  sprechen.  Davon  kann
mich  auch  nicht  die  Neutralität  unserer  Vereinigung  abhalten.
Meine  hochverehrten  Herren!  Das  W  ahlrecht  und
im  Zusammenhänge  damit  die  Wahlrechtsreform
ist  eine  eminent  politische  Frage.  Sie  betrifft  die
Verfassung  unseres  Staatswesens,  sie  betrifft  diejenigen  Rechte
des  einzelnen  Staatsbürgers,  durch  welche  ihm  Einfluss  auf  die
Vertretung  im  Reiche  und  Bundesstaate  gewährt  und  damit  der
politische  Einfluss  des  Einzelnen  verfassungsmässig  festgestellt
^vvird,  und  das  ist  doch  sicher  politisch  bedeutsam.  Wer  Einfluss
auf  die  Gesetzgebung  gewinnen  will,  der  muss  nicht  nur  das
Wahlrecht  selbst  ausüben,  der  muss  auch  im  Sinne  des  W  ahlrechtes
  seine  Mitbürger  für  seine  politische  Anschauung  zu  gewinnen ­
  suchen,  und  dieser  Gesichtspunkt  führt  ganz  selbstverständlich ­
  auch  auf  die  Prüfung  der  Frage:  Wie  ist  unser
W  ahlrecht  beschaffen,  gewährt  es  uns  den-■^
 etl *£ e n  Einfluss,  den  wir  auf  Grund  unserer
Stellung  im  Staatswesen  verlangen  müssend
Nach  dieser  Richtung  hin,  glaube  ich,  hat  gerade  die
deutsche  Industrie,  das  Gewerbe  und  der  Handel  seine  Interessen
\'  rnachlässigt,  wir  haben  uns  zu  viel  dem  wirtschaftlichen  Er-