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Die  Klagen  in  der  Industrie  haben  sich  auf  ein  sehr  geringes ­
  Maass  beschränkt  und  selbst  in  schlechten  Zeiten  sind
wir  uns  bewusst  gewesen,  dass  man  mit  Klagen  allein  nicht
vorwärts  kommt.  Wir  haben  auch  diese  Zeiten  mit  Vertrauen
auf  die  Zukunft  durchlebt  und  überwunden;  wir  haben  in  guten
Zeiten  uns  diejenigen  Reserven  geschaffen,  die  notwendig  waren,
um  schlechte  Zeiten  überstehen  zu  können.  Gewiss  wollen  wir
uns  auf  unsere  eigene  Kraft  verlassen,  aber  das  können  wir
auch  verlangen,  dass  es  uns  durch  eine  gesunde  Wahlreform
möglich  wird,  auf  die  politischen  Verhältnisse  unseres  Landes
einen  grösseren  Einfluss  als  bisher  ausüben  zu  können,  um  dadurch ­
  die  Interessen  der  heimischen  Industrie  mit  fördern  zu
helfen.
In  der  Thronrede  wird  am  Schlüsse  von  den  Wünschen
nach  Aenderung  des  Wahlrechtes  für  die  Zweite  Kammer  gesprochen. ­
  Man  vertröstet  das  Volk,  dass  eine  Denkschrift  den
Ständen  zunächst  übergeben  wird,  in  welcher  alle  die  Erfahrungen ­
  und  Wünsche  niedergelegt  werden  sollen,  die  an  die
Regierung  bis  jetzt  herangetreten  sind.
Das  ist  ja  alles  recht  gut  und  schön,  aber  es  fehlt  in  der
Ihronrede  jeder  Hinweis  darauf,  dass  man  auch  an  eine  Reform
der  Ersten  Kammer  herantreten  will.
Selbst  wenn  die  Zweite  Kammer  noch  so  günstig  im
Sinne  des  Handels  und  Gewerbes  zusammengesetzt  ist,  wird  die
Erste  Kammer  in  der  jetzigen  Zusammensetzung  wie  ein  Bleigewicht ­
  wirken  können.  Es  ist  deshalb  unsere  Pflicht,  mit
allem  Nachdruck  darauf  hinzuwirken,  dass  die  Regierung  auch
an  eine  Reform  der  Ersten  Kammer  endlich  herantritt.  (Sehr
richtig.)
Meine  hochverehrten  Herren!  Ich  will  nun,  um  die  Berechtigung ­
  eines  solchen  Verlangens  zu  beweisen,  Ihnen  Tatsachen ­
  und  ziffernmässige  Beweise  vorführen.  In  letzterer  Beziehung ­
  werde  ich  mich  bei  mündlichem  Vortrag  nach  Möglichkeit ­
  beschränken.
Zunächst  will  ich  über  die  jetzige  Zusammensetzung  der
Ersten  Kammer  berichten  ;  es  fehlt  vielen  ein  genaues  Detailbild ­
  hiervon.
Die  Erste  Kammer  besteht  aus:
den  volljährigen  Prinzen,
12  auf  Lebenszeit  gewählten  Abgeordneten,  Besitzern
von  Rittergütern  und  anderen  grossen  ländlichen
Gütern,
io  vom  König  nach  freier  Wahl  auf  Lebenszeit  ernannten ­
  Rittergutsbesitzern,
3  Vertretern  der  Standherrschaften,
2  Vertretern  der  Rezessherrschaften,