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zu  diesen  Abgeordneten,  also  zu  dem  königlichen  Prinzen  und
27  Vertretern  des  platten  Landes  und  der  Landwirtschaft  kommen
8  Bürgermeister  von  Städten,
5  vom  König  nach  freier  Wahl  auf  Lebenszeit  ernannte ­
  Mitglieder:  zu  diesen  5  Mitgliedern  gehören ­
  zur  Zeit  2  Herren  der  Industrie  und
Z-  dem  Handel  an.
Meine  hochverehrten  Herren!  Sie  werden  aus  diesen  Angaben ­
  ersehen,  dass  die  Zusammensetzung  der  ersten  Kammer
durchaus  nicht  den  Interessen  unseres  hochindustriellen  Landes
entspricht.
Es  kommen  hierzu  noch
der  katholische  Dekan  des  Hochstiftes  St.  Pauli  zu
Bautzen,
der  evangelische  Hofprediger,
der  evangelische  Superindent  zu  Leipzig,
ein  Vertreter  der  Universität  Leipzig,
(es  entbehrt  also  die  technische  Hochschule  in
Dresden  jeder  Vertretung,  während  in  Preussen
neuerdings  nicht  weniger  als  4  Vertreter  der
technischen  Hochschule  durch  allerhöchstes  Vertrauen ­
  in  das  Herrenhaus  berufen  worden  sind);
ferner  ein  Vertreter  des  Plochstiftes  Meissen  und
ein  Vertreter  des  Hochstiftes  Wurzen.
Die  zuletztgenannten  Vertretungen  betreffen  Organisationen,
die  nach  meiner  Auffassung  für  die  jetzige  Zusammensetzung
des  Staates  recht  unwesentlich  geworden  sind.
Dem  gegenüber  weise  ich  ausdrücklich  darauf  hin,  dass
nach  §  62  der  Landtagsordnung:  beide  Kammern  in  ihren
Rechten  und  Befugnissen  gleich  sind.
Selbst  also  wenn  es  gelänge,  in  der  Zweiten  Kammer  eine
Handel  und  Industrie  freundliche  Majorität  herzustellen,  so  können
unter  Umständen  die  Bestrebungen  dieser  durch  die  Erste  Kammer
unterbunden  und  verhindert  werden.  Ich  glaube,  daraus  sieht
man  schon  zur  Genüge,  dass  die  Zusammensetzung  der  Ersten
Kammer  nicht  annähernd  so  ist,  wie  wir  es  für  unseren  Handel
und  unsere  Industrie  wünschen  müssen.
Aus  der  vorstehenden  Zusammenstellung  ergibt  sich,  dass
der  Ersten  Kammer  des  Industriestaates  Sachsen  27  Vertreter
des  platten  Landes  und  der  Landwirtschaft  angehören  und  dass
der  Landwirtschaft  kraft  Gesetzes  die  Befugnis  verliehen  wird,
aus  ihrer  Mitte  Delegierte  in  diese  Körperschaft  zu  entsenden,
während  kein  einziger  Industrieller  oder  Kaufmann  das  Recht
auf  Sitz  und  Stimme  in  der  Ersten  Kammer  hat.
Dabei  verkenne  ich  nicht,  dass  die  Erste  Kammer  an  und
für  sich  keine  Vertretung  der  einzelnen  Berufsstände  darstellen