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soll,  sondern  dass  sie  in  erster  Linie  als  eine  verfassungsmässige
Vertretung  des  grundbesitzenden  Adels  gedacht  wurde,  und
insofern  gewissermassen  ein  Gegengewicht  gegen  die  mehr
fluktuierende  Zusammensetzung  der  Zweiten  Kammer  bilden  soll.
Die  Verhältnisse  haben  sich  aber  geändert  und  es  ist
notorisch,  dass  den  Handelskammern  z.  B  als  gesetzliche  Vertreter ­
  von  Industrie,  Handel  und  Gewerbe  ein  gleiches  Stimm-  „
recht  wie  der  Landwirtschaft  nicht  eingeräumt  worden  ist.  1
Dabei  hat  sich  aus  dem  früher  vorherrschenden  landwirtschaftlichen ­
  Staat  ein  vorherrschend  industrieller  entwickelt.
Bei  Erlass  der  Verfassung  für  die  Erste  Kammer  war  die
Grundsteuer  die  weitaus  wichtigste  direkte  Leistung  an  den
Staat;  heute  wird  diese  durch  die  Einkommensteuer,  zu  der
demnächst  noch  die  Ergänzungssteuer  hinzutritt,  weit  übertroffen.
Die  beiden  letzten  Steuerarten  werden  aber  ganz  überwiegend
von  Industrie  und  Handel  beziehentlich  von  der  Stadtbevölkerung
aufgebracht.
Meine  hochverehrten  Herren,  ich  will  nunmehr  Ziffern  anführen, ­
  welche  Ihnen  die  Veränderung  der  Zusammensetzung
der  Erwerbsstände  in  Sachsen  zeigen  sollen.
Die  Gruppierung  der  Erwerbsstände  innerhalb  der  Bevölkerung ­
  weist  sich  nach  den  Berufszählungen  wie  folgt  nach:
1882  1895
Landwirtschaftliche  Bevölkerung  18,8  Proz.  13,8  Proz.
Industrielle  Bevölkerung  .  .  .  56,3  „  58,0  „
Verkehr  treibende  Bevölkerung  12,0  „  14,0  „
Neue  Zahlen  sind  noch  nicht  bekannt,  da  die  nächste  Berufszählung ­
  erst  1905  stattfinden  wird,  es  ist  aber  nach  dem
grossen  Aufschwung  der  Industrie  seit  1895  anzunehmen,  dass
sich  das  Verhältnis  des  Anteils  der  industriellen  Bevölkerung
im  Verhältnis  zur  Gesamtbevölkerung  noch  weit  mehr  erhöht  hat.
Sie  sehen  also  aus  diesen  Ziffern,  dass  der  Anteil  der  industriellen ­
  Bevölkerung  an  der  Gesamtbevölkerung  ein  wesentlich ­
  grösserer  ist,  wie  der  der  landwirtschaftlichen,  dass  der
Anteil  der  landwirtschaftlichen  Bevölkerung  sogar  von  18  Proz.
auf  13,8  Proz.  zurückgegangen  ist.
Nach  meiner  Ueberzeugung  müsste  den  Handelskammern
unbedingt  die  Befugnis  verliehen  werden,  Delegierte  zur  Ersten
Kammer  zu  entsenden.  Sogar  Oesterreich  hat  sich  zu  solchen
Maassnahmen  verstanden.
Die  Zweite  sächsische  Kammer  besteht_  zur.  Zeit^  aus
45  Abgeordneten  der  ländlichen  Wahlkreise  und
37  Abgeordneten  der  städtischen  Wahlkreise.
Die  Einteilung  in  städtische  und  ländliche  Wahlkreise
gibt  an  sich  schon  zu  erheblichen  Bedenken  Anlass,  sie  wird