Ich  werde  auf  eine  weitere  Beweisführung  an  der  Hand
dieses  Materials  verzichten,  um  den  Vortrag  nicht  allzu  weit
auszudehnen.  Ich  glaube,  dass  meine  Schlussfolgerung  vollständig ­
  berechtigt  ist,  wenn  ich  sage:
Auf  Grund  der  von  mir  angeführten  Tatsachen ­
  und  ziffernmässigen  Beweise  ist  die  Forderung ­
  der  Industrie,  eine  Reform  der  ersten
Kammer  und  des  Wahlrechts  zur  zweiten  Ständekammer ­
  anzustreben,  eine  durchaus  berechtigte.
(Sehr  richtig.)
Meine  sehr  verehrten  Herren,  wer  aber  etwa  nun  glaubt,
dass  diese  Forderung  so  leicht  durchzuführen  ist,  der  befindet
sich  auf  dem  Holzwege.  Mit  den  paar  Petitionen  wird  man  dem
Widerstand  gegenüber,  der  sich  bietet,  noch  lange  keine
Bresche  legen.
Wir  müssen  über  die  Verhältnisse  die  Bevölkerung  und
unsere  Berufsgenossen  immer  mehr  aufklären,  von  Seiten  der
Handelskammern,  aller  Industrievereinigungen  und  ihrer  Vertreter
im  sächsischen  Landtage  muss  man  fortgesetzt  für  diese  Aufklärungsarbeit ­
  tätig  sein.  Nur  dadurch  kommt  man  im  öffentlichen ­
  Leben  einen  Schritt  weiter.  Das  Interesse  der  gesamten
Bevölkerung  muss  immer  mehr  angeregt  und  in  Bewegung
gehalten  werden,  damit  der  Ressonnanzboden  für  unsere  Bestrebungen ­
  überall  ein  günstiger  bleibe  und  werde.
Auch  bei  der  Etatdebatte  in  der  zweiten  Kammer  scheint
bei  den  Angehörigen  der  konservativen  Fraktion  und  der  Landwirtschaft ­
  eine  Berechtigung  für  unsere  Forderung  anerkannt  zu
werden.  Hoffentlich  helfen  diese  Herren,  um  die  Forderung  in
die  Tat  umzusetzen.
Die  Forderung,  welche  ich  bezüglich  der  Zusammensetzung
der  ersten  Kammer  aufstellte,  wird  wohl  von  allen  heute  Anwesenden ­
  als  berechtigte  anerkannt  und  vertreten  werden.  Die
Zahl  der  Vertreter  der  Industrie,  des  Handels  und  des  Gewerbes
in  der  ersten  Kammer  muss  annähernd  der  Bevölkerung  und
der  Steuerleistung  entsprechen.  Unsere  gesetzmässige  Vertretung
muss  gleich  wie  die  Landwirtschaft  ein  Recht  erhalten,  um  Vertreter ­
  in  die  erste  Kammer  zu  wählen  und  zu  entsenden.
Nach  Schluss  meines  Vortrages  wird  Ihnen  eine  Resolution
vorgelegt  werden,  die  hoffentlich  einstimmige  Annahme  finden
wird.
Für  die  Wahlrechtsreform  für  die  zweite  Kammer  wird  es
!  sich  nach  meiner  Meinung  in  erster  Linie  darum  handeln,  dass
wir  die  Forderung  einer  Neueinteilung'  der  Wahlkreise  aufstellen.
Die  Ziffern,  die  ich  Ihnen  vortrug,  haben  ja  gezeigt,  dass  die
Einteilung  der  Kreise  nicht  mehr  der  Entwickelung  und  Leistung
unserer  städtischen  und  industriellen  Bevölkerung  entsprechen.