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derselbe  durch  ein  solches  Wahlsystem  nicht  noch  weiter  verloren ­
  geht.  (Sehr  recht.)
Meine  hochverehrten  Herren,  es  ist  ohne  Zweifel,  dass  mau
im  Jahre  1896  durch  Einführung  des  Dreiklassenwahlsystems
einen  schweren  politischen  Fehler  gemacht  hat.  Wenn  man
damals  die  Gefahr  einer  sozialdemokratischen  Majorität  in  der
Zweiten  Kammer  beseitigen  wollte,  so  war  es  wohl  richtiger,
wenn  man  das  68  er  Gesetz  bestehen  liess  und  den  Zensus
wesentlich  erhöhte.  Heute  das  Dreiklassenwahlsystem  zu  beseitigen, ­
  wird  viel  schwerer  fallen,  als  man  glaubt.
Eine  weitere  Forderung,  auf  die  wir  uns  sicher  auch  hier
vereinigen  können,  würde  darin  bestehen,  dass  die  Ausübung
des  Wahlrechtes  eine  geheime  sein  muss.
Wir  sehen  es  ja  in  Preussen,  wie  die  öffentliche  Stimmenabgabe ­
  entweder  die  Gesinnungstüchtigkeit  untergräbt  oder  viele
Männer  abhält,  ihr  Wahlrecht  auszuüben.
Ich  bin  nun  weiter  der  Meinung,  dass  man  auch  auf  die
Aufrechterhaltung  eines  direkten  Wahlrechtes  sich  vereinigen
sollte.  Das  Interesse  an  politischen  Wahlen  wird  abgeschwächt,
wenn  das  Wahlrecht  ein  indirektes,  dass  heisst  ein  solches
durch  Wahlmänner  ist.  Man  verliert  dadurch  das  Interesse  an
der  Persönlichkeit  des  zu  Wählenden  und  an  dessen  politischem
Programm.
Ob  man  das  allgemeine  Wahlrecht,  wie  es  jetzt  in  verbesserter ­
  Form  besteht,  aufrecht  erhalten  kann,  will  ich  nicht
weiter  ausführen.  Das  wird  von  den  einschränkenden  Bestimmungen ­
  für  die  Ausübung  des  Wahlrechtes  abhängen,
welche  notwendig  sind,  um  zu  verhindern,  dass  die  Sozialdemokratie ­
  als  Majorität  in  den  Landtag  einzieht.
Ich  erinnere  dabei,  dass  auch  die  Sozialdemokratie  unter
Führung  des  Herrn  v.  Vollmar  bereit  gewesen  ist,  in  Bayern
das  allgemeine  Wahlrecht  einzuschränken.  Man  vereinigte  sich
im  vorigen  Jahre  dort  dahin,  dass  die  Altersgrenze  für  die
Wahlberechtigung  vom  21.  auf  das  25.  Lebensjahr  heraufgesetzt
wurde.  Das  bedeutet  eine  Wahlentrechtung  für  ca.  125  00O
Männer.
Weiter  bin  ich  der  Meinung,  dass  man  bei  der  Reform
des  Wahlrechtes  darauf  zukommen  sollte,  ein  gewisses  Plural'
System  einzuführen.  Man  müsste  dabei  die  Bildung  des  Wählers,
die  Steuerleistung,  die  Tätigkeit  im  Ehrenamte  berücksichtigen
und  das  Stimmrecht  des  einzelnen  dementsprechend  erhöhen-Jedenfalls
  müssen  wir  zunächst  einmal  abwarten,  was  die
in  Aussicht  gestellte  Denkschrift  der  Regierung  in  der  Sache
bringt.  Ich  bin  allerdings  nicht  der  Meinung,  dass  in  diesef
Denkschrift  etwas  wesentlich  Neues  oder  UeberraschendeS
stehen  wird.