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nommen  haben,  dass  lediglich  nach  der  Kopfzahl  diejenigen
Personen,  welche  heute  in  der  Industrie  ihr  Brot  finden,  bereits
beinahe  vierfach  so  gross  ist,  als  diejenigen,  die  heute  in  der
Landwirtschaft  arbeiten,  so,  glaube  ich,  wird  man  unter  allen
Umständen  eine  derartige  Zurückhaltung  bekämpfen  müssen,  dass
die  Industrie  sich  durch  5  Mitglieder  gegenüber  27  landwirtschaftlichen ­
  Vertretern  vertreten  sehen  will.  Wir  müssen  demgegenüber ­
  in  unserer  Resolution  klar  und  deutlich  sagen,  dass
wir  es  als  eine  Forderung  der  Gerechtigkeit  ansehen,  eine  Vertretung ­
  zu  haben,  die  der  Bedeutung  und  Leistungsfähigkeit ­
  der  sächsischen  Industrie  entspricht,
und  dass  man  allen  den  Bestrebungen  gegenüber,  die  zu  leicht
zu  Kompromissen  geneigt  sind,  sich  klar  macht,  dass  ein  derartiger ­
  Kompromiss  schlechter  ist,  als  gar  nichts
und  dass  wir  zum  mindesten  dieselbe  Vertretung  fordern  müssen,
wie  sie  heute  der  Landwirtschaft  zugestanden  ist.  (Lebhafter
Beifall.)

Herr  Handelskammersyndikus  Schulze,  Landtagsabgeordneter ­
  :  Ich  will  nur  wenige  Punkte  ergänzen,  die  nicht  berührt ­
  worden  sind,  und  mich  sonst  nicht  zu  dem  umfassenden
Vortrage  äussern.  Die  wenigen  Punkte  möchte  ich  aber  Vorbringen, ­
  um  gewissen  Einwänden  im  voraus  zu  begegnen.
Wenn  man  daraufhinweist,  dass  der  Grundbesitz  in
der  Ersten  Kammer  so  überwiegend,  ja  beinahe  ausschliesslich, ­
  vertreten  ist,  so  erklärt  sich  das  zunächst  aus
der  Geschichte.  Es  erklärt  sich  daraus,  dass  der  Grundbesitz
früher  eine  ganz  andere  Bedeutung  gehabt  hat,  nicht  nur  weil
er  nach  der  Zahl  seiner  Vertreter  verhältnismässig  viel  bedeutender ­
  war  als  jetzt  und  insbesondere  viel  bedeutender,  als
die  Industrie  damals  war,  die  erst  im  Aufblühen  war,  als  die
Verfassung  von  1831  gegeben  wurde,  sondern  auch  deswegen,
weil  der  Grundbesitz  damals  ganz  andere  Leistungen  aufbrachte,
als  jetzt.
Unsere  Verfassung  ist  hauptsächlich  gerade  darauf  gegründet, ­
  dass  der  Leistung  die  Gegenleistung  gegenübersteht.
Die  grossen  Vorrechte,  welche  die  Grundbesitzer  in  der
Ersten  Kammer  haben,  haben  sie  hauptsächlich  deswegen  bekommen, ­
  weil  damals,  als  ihnen  diese  Vorrechte  zugebilligt
wurden,  die  Hauptsteuer  die  Grundsteuer  war  —  darauf  muss
immer  wieder  hingewiesen  werden  —  während  alle  anderen
direkten  Steuern  seitdem  überhaupt  erst  entstanden  sind.  Damals ­
  dachte  noch  kein  Mensch  an  eine  Einkommensteuer.  Ich
glaubej  man  hätte  jemanden  ausgelacht,  der  diese  je  für  mög-