IV Vorwort. falls in gedrängtester Kürze — neues Material zum Beweise der Notwendigkeit des Gesetzes hinzufügen zu sollen. Im Gegensatz zu der Anlage sonstiger Kommentare habe ich zahlreiche Beispiele mitgeteilt, die eben nur aus der Praxis herausgegeben werden können und vielleicht auch den Gerichten nicht unlieb sein werden, zumal sie aus einer neunjährigen Praxis auf dem in Frage stehenden Gebiete stammen. Schließlich werden von mir Vorschläge zur Durchfüh rung des Gesetzes gemacht, soweit an dieser in erster Linie die Lehrer und Gewerbeaufsichtsbeamten, sowie Ärzte, Geistliche, Waisenpfleger, Armenvorsteher, nament lich aber auch die Erziehungsbciräte und besonderen Kinderschutz Vereinigungen beteiligt sind. Wer für Kinderschutz kämpft, kämpft gegen die Zunahme der Vergehen und Verbrechen der Jugendlichen, kämpft für wirtschaftliche Besserstellung Erwachsener, kämpft für körperliche und geistige Ent wicklung zukünftiger Geschlechter. Möge das Buch in diesem Kampf für das Recht auf Jugend, das dem Kinde nunmehr gesetzlich ge währleistet ist, ein zuverlässiger Freund und Führer werden. Rixdorf-Berlin 80., Ostersonuabend 1903. Konrad Agahd. Vorwort Zur Zweiten Auflage. Das Buch ist in der vorliegenden neuen Auflage völlig um gearbeitet worden, und zur leichteren Übersicht für den Leser, nun mehr in zwei Abschnitte zerlegt. Der erste Teil „Betrachtungen zum Kindcrschutzgesetz" wurde von Agahd, der zweite Teil „Kom mentar dieses Gesetzes" von v. Schulz bearbeitet unter Aufrecht haltung einer beiderseitigen Verbindung. Es handelte sich dabei auch um wesentliche Ergänzungen, welche infolge der preußischen Ausführungsbcstimmungen, der bisher er-