Vorwort. Y gangenen Verordnungen des Bundesrats und durch das Erscheinen der übrigen Kommentare zum Kinderschutzgesetz notwendig geworden waren. Die Kommentare von Rohmcr, Spangcnbera, v. Rohrscheidt, Neukamp und Zwick sind benutzt und überall zitiert worden. Möge dem Buch, welches nach so kurzer Zeit des Erscheinens zu einer zweiten Auflage kommt, die Gunst, welche ihm zuteil ge worden, auch fürderhin beschieden sein. Berlin-Rixdorf, im Januar 1804. M. v. Schulz. Konrad Agahd.