2 War die Regelung der gewerblichen Kinderarbeit notwendig? 532 283 allein gewerblich tätige Kinder sind ermittelt, und in der Begründung des Entwurfs wird gesagt: „Die ermittelte Zahl bleibt hinter der Wirklichkeit noch zurück, da bei der Untersuchung nicht alle Gebiete des'Meiches und nicht alle Zweige der gewerblichen Tätigkeit berücksichtigt sind." Ich füge hinzu: Und keine Statistik hat ermittelt, wie viele Kinder bereits vor Beginn der Schulpflicht gegen Lohn arbeiten. Es ist ein Kapitel zum Weinen. Not, Eigen nutz und Wettbewerb feiern da Triumphe. Ter Staat mußte ein schreiten. A. Notwendigkeit aus.hygienischen Gründen. 1. Kinder arbeiten in gesundheitsschädlichen und gesundheitsgefährlichcn Werkstätten und deren Be trieben. Die Motive führen aus, daß 306 823 (d. h. 57,64 Prozent) sämtlicher gewerblich tätiger Kinder in der Industrie arbeiteten, und sie heben die Notwendigkeit des völligen Verbots der Arbeit (§ 4) wie folgt, hervor: „Bei den übrigen im Verzeichnis aufgeführten Betrieben handelt es sich zunächst um solche Werkstätten, in welchen die Kinder der Einatmung von Staub ausgesetzt sind, der entweder mechanisch oder chemisch namentlich auf den jugendlichen Organismus schädlich einwirkt, und zwar in erster Linie um diejenigen Werkstätten, in denen harter, spitziger und scharfkantiger Mineralstaub auftritt, welcher die Schleimhäute der Atmungsorg ane verletzt. Zu ihnen sind zu rechnen zunächst die Wcrtkstätten zur Verfertigung von Schieserwaren, Schiefertafeln und Griffeln, in denen die stauberzeugenden Arbeiten des Abreibens der Schiefertafeln, des Sttgens, der Bearbeitung der zugeschnittenen Schieferstücke in Durchstoßmaschineu, des Anschleifens der Griffelspitzcn und des Abrundens der Griffel vorgenommen werden; ferner die Werkstätten der Steinmetzen (Steinhauer), der Steinbohrer, -schleifer und -Polierer und der Perlmutterverarbeitung, in denen sich bei dem Zurichten, Behauen, Klarschlagen, Sägen, Spitzen, Bohren, Schleifen und Polieren der Steine und Muschelschalen Staub entwickelt: endlich die Kalkbrennereien, in denen Kinder mit den stauberzeugenden Arbeiten des Eiuschichtens der Kalk steine in den Öfen und mit dem Ausladen beschäftigt oder innerhalb der noch nicht völlig ausgekühlten Öfen gesundheitsschädlich hoher Tempe ratur ausgesetzt werden.