War die Regelung der gewerblichen Kinderarbeit notwendig? 7 (14,5 Prozent) sechs Stunden ttiglich tätig. Daneben wird aus der^thüringischen Hausindustrie von Arbeitszeiten bis zn zehnstündiger läglichechDauer.bcrichtet." In der Statistik von 1898 werden „mehr als 3 Stunden" als eine intensivere Arbeit bezeichnet. „Es ergeben sich für Preußen nicht weniger als 63 554 Schulkinder, die in ausgedehnterem Maße gewerbliche Arbeit verrichten." Zu diesen zählt der Bericht die 55 933 wöchentlich sechsmal und 7621 siebenmal länger als 3 Stunden arbeitenden. Der Uneingeweihte kann sich nicht vor stellen, welche Ausbeutung da stattfand. Wir wollen der Öffentlichkeit nicht vorenthalten, daß z. B. in Chemnitz **’ ' 172 Kinder täglich 9 Stunden 28 „ „ 10 „ 9 ,, „ 11 „ 3 „ „ 12 „ 2 ii ii 13 ii «ooKinoer täglich 4 Stunden 355 „ 5 " ii ° ii 1241 6 " tt ü „ 241 6V 2 „ 628 „ „ 7 „ 223 „ .. 8 .. arbeiteten. In Charlottenburg wurden festgestellt 88 Kinder mit 30—40 Stunden z 105 „ „ 40—50 „ 39 „ „ 50—60 „ 8 „ „ 60—72 (Über Köln, Halle, Braunschweig, S. 61 - 66.) j wöchentlicher Arbeitsdauer. Gera usw. vgl. Agahd a. a. O. Es war eine gute Tat, daß der Reichstag namentlich auch bezüglich der Austräger über die Forderungen des Gesetzent wurfs hinausging. Wenn man bedenkt, daß die Hauptarbeit der Kinder in den Schulstunden und der Vorbereitung auf dieselben liegen sollte, wenn man erwägt, daß der genannten Arbeitsdauer immer noch die Schulstunden zugezählt werden müssen, und wenn endlich neben solche Beschäftigungszeit das Alter der Kinder gestellt wird, dann erst wird ersichtlich, daß die liebe Gewohnheit uns zu lange hat an Zuständen vorübergehen lassen, welche dem Menschenfreund weh tun und der Gesellschaft zum Schaden gereicht haben. Und ich füge hinzu — weiter zum Schaden gereichen werden, falls die Durchführung des Gesetzes auf eine leichte Achsel genommen würde. Trotz der Schwierigkeit der Kontrolle der Be