14 Das Gesetz „eine sozialpolitische Tat ersten Ranges". Bulletins des Internationalen Arbeitsamts Bd. I. II. Bern, Jena, Paris 1903.) Eine Anlehnung an die deutsche Gesetzgebung ist namentlich bezüglich Englands und Italiens Kinderschutzgesetzgebung unverkennbar. In Österreich freilich kommt die Sache nicht vom Fleck. In der Schweiz tut Anregung auch noch sehr not. Deutsch land steht mit seinem Gesetz an der Spitze der Kulturstaaten. Was bringt das Gesetz, wenn cs wirksam durch geführt wird? Es verschließt allen noch nicht schulpflichtigen und schulpflichtigen Kindern etwa 60 Arten von Betriebsstätten. Es verschafft allen Kindern Zeit zu ausgedehnter Nachtruhe. Es gibt hunderttausend Kindern den Sonntag wieder oder beschränkt auch hier die Arbeit auf ein vernünftiges Maß. Es entfernt alle Kinder aus der Arbeit in Tingeltangeln, Varietees u. dgl. Es macht Aus nahmen mit abhängig von dem Urteil der Schulbehörde, die (gestützt auf unmittelbare Beobachtung der Lehrerschaft) den besten Einblick in die Verhältnisse haben kann. (Vgl. hier Hamburg, Breslau.) Es läßt die Arbeit bei fremden Arbeitgebern (§ 5 des Gesetzes) erst vom 12. Jahre ab zu, setzt für solche Beschäftigung 3 Stunden werk täglich fest, und knüpft die Erlaubnis der direkten Beschäftigung an die Arbeitskarte, welche dem Kinde entzogen werden kann. Es macht die Einschränkung oder das gänzliche Verbot der Beschäftigung selbst eines „eigenen" Kindes durch besondere Verfügungen (§ 20 a. a. O.) möglich. Das Gesetz ist also im st an de, die Erfolge der Schularbeit zu sichern. Es untersagt weiter allen Mädchen die Bedienung von Gästen in fremden Gast- und Schankwirt schaften und läßt hier Knabenarbeit erst vom 12. Jahre ab zu. (Pausen, Nachtruhe, Beschäftigungsdauer.) Das Gesetz unterstellt alle gewerblich arbeitenden Kinder dem Gewerbeschutz. Es hat den Grund gelegt für einen Ausbau der Heimarbeiter - schutzgesetzgcbung. Wahrlich, eine Tat, die Deutschland zum Ruhme gereichen wird. Sehr bedenklich ist nur die bereits oben besprochene Vorschrift des § 14 des Gesetzes. Hier klafft eine Lücke. Durch sic kann viel Wasser in den Wein fließen. Hier wird später sicher noch ausgebaut werden müssen. Nicht möglich wird ein Ausbau im Nahmen dieses Gesetzes bezüglich der in der Landwirtschaft, namentlich bei fremden Arbeit-