Löhne in der gewerblichen Kinderarbeit. 17 nicht geeignet ist, wo die Arbeit zu lange währt und wo sie zu unpassenden Zeiten statlfindet. Dabei ist nicht außer Betracht geblieben, daß der Verdienst der Kinder, wenn er auch nach einzelnen Mitteilungen kaum nennenswert ist, doch in manchen Fällen sür eine in ärmlichen Verhältnissen lebende Familie, zumal wenn gleichzeitig mehrere Kinder gewerblich tätig sind, einen relativ nicht unbedeutenden Zuschuß zu den Kosten des Haushalts darstellt. Auf die Lage der Eltern ist daher, soweit die Interessen des Kinderschuhes dies zu ließen, billige Rücksicht genommen worden." Dieser Satz führt uns zur Beleuchtung der wirtschaftlichen Seite der Frage. IV. Löhne in der gewerblichen Kinderarbeit. Im allgemeinen läßt sich behaupten, — und zwar auf Grund amtlicher Angaben (vgl. Agahd, Kinderarbeit S. 90—101), — daß die gewerbliche Kinderarbeit entweder sehr niedrig bezahlt, oder aber dort, wo sie gut gelohnt zu werden scheint, einen Kräfleaufwand ver langt, der auch zu dem besseren Lohne in gar keinem Verhältnis steht. (Kegelstellen, Hausieren). Die bei den Eltern arbeitenden Kinder erhalten wohl in der Mehrzahl keinen Lohn. Die amtlichen Erhebungen von 1900 haben denn auch hier und da (Gotha, Mei ningen, Rudolstadt) nur Angaben über fremde Kinder gebracht. Was zur Zeit geschehen konnte, davon gibt folgende Zuschrift Kunde: „Bis jetzt gehen Kinder von 8 Jahren zum Tabakspinner, arbeiten täglich etwa 4—6 Stunden, in den Ferien den ganzen Tag, und erhalten wöchentlich 60—75 Pf." Ein achtjähriges Kind in anerkannt gesundheitsschädigendem Arbeitsraum pro Stunde mit 2 Pfennigen zu entlohnen, das ist eine Schande. Ob man solchen Kindern in den Ferien mehr bezahlt, ist zu bezweifeln. Aus Westfalen kommt uns ähnliche traurige Kunde. Stellenweise besser liegen die Verhältnisse in der rheinischen Hausindustrie. S.-C.°Gotha hat jämmerliche Löhne in der Knopf-, Puppen-, Spielmarenindustric. Der Landrat des Bezirks Königsce (Schw.-Rudolstadt) schreibt jedoch, „daß der Familienvater immerhin bei den oft knappen Löhnen mit diesen Beträgen (dort täglich 15 Pf.) sehr wohl rechnen kann und muß". An der Hand überaus umfangreicher Materialien kommt Schwiedland') zu dem Schluß, daß — bei aller Anerkennung behörd- ) Ziele und Wege einer Heimarbeitgesetzgebung. Wien 1903.