Lohne in der gewerblichen Kinderarbeit. 19 wohl ein Aufgeld (Botenlohn) verlangen. Man stelle nur recht viele Witwen ein und gebe ihnen einen Lohn, der sie in den Stand setzt, ihre Kinder ohne übermäßige Heranziehung zur Mitarbeit ernähren zu können. Wer das „Aufgeld" nicht bezahlen will oder kann, mag sich seine Ware selbst aus dem Geschäft holen, und — dessen sei er versichert — appetitlicher ist das auch. Nachstehende Tabelle zeigt am besten, welcher wirtschaftliche Vorteil einer Witwe aus ihrer Alleinarbeit erwächst. A. Die Mutter verdient 12,00 Mk. „ „ erhält 4,50 „ Backware ihr Junge von 10 Jahren . . . 3,00 „ „ „ erhält 1,50 „ Backware ihre Tochter von 11 Jahren . . . 6,00 „ ihr Junge von 12% Jahren . . 6,00 „ 33,00 Mk. Pro Monat') B. Die Mutter verdient 12,00 Mk. „ „ erhält . . . * . . 4,50 „ Backware Für die Bedienung von nur 50 Kunden pro Woche h 10 Pfg 20,00 „ 36,00 Mk. pro Monat. Es liegt nicht die geringste Befürchtung vor, daß sich das Pu blikum aufregen wird, wenn ihm im Interesse von drei Kindern wöchentlich 10 Pf. Ausgaben mehr zugemutet werden- Und sollte es sich aufregen, so backe man Senimeln, die 10 g leichter wiegen. Unterernährung ist nicht zu befürchten. Den höheren Botenlohn für Austragen von Zeitungen durch Erwachsene kann der Zeitungsverlag der Großstädte ertragen. Es ist erfreulich, daß keine Firma Deutschlands gegen solche Belastung protestiert hat. In einer Protestvcrsammlung von Bäckermeistern ist dagegen folgender Satz ausgesprochen: „Ist nicht mit der einen Million, ') Das ist eine günstige Ausstellung. Wir kennen eine Frau, die nach ihrer glaubwürdigen Angabe unter Mitarbeit von 2 Kindern für die Be- dienung von cö Kunden in verschiedenen Stadtteilen monatlich 8 Mk. und täglich für 20 Pfg. alte Backware erhält. 2*