Zur Durchführung des Gesetzes. 27 Sie werden durch die P r e s s e aller Richtungen weitgehendste Unter stützung finden. 1. Es genügt aber nicht, daß eine gute Sache zwei- oder dreimal zwischen vielen anderen Fragen in der Zeitung erläutert oder nur kurz angedeutet wird (wesentlich ist dabei, wie es ge schieht, und wir empfehlen volkstümliches Darstellung), — wir haben vielmehr eine Schrift im Auge, die von weit größerer Be deutung ist. Diese Schrift wird von der arbeitenden Bevölkerung, namentlich auf dem Lande, dem Handwerker und kleinen Beamten mindestens fünfundzwanzigmal im Jahre in die Hand genommen und immer wieder durchgelesen. Es ist der Volkskalender. Auch das vom Kaiserlichen Statistischen Amt herausgegebene Reichs arbeitsblatt dürfte bei seiner Billigkeit (12 Nummern jährlich 1 Mk.) in Betracht kommen, da dort Kinderschutzfragen berücksichtigt werden. 2. Die Kinderschutzvereine müssen ihre „Mitteilungen" als Flugblätter herausgeben und die Propaganda des Tierschutz vereins nachahmen. Hierzu sind Geldmittel nötig; wer stiftet sie? 3. Die großen Arbeiter-Organisationen jeder Richtung haben für die Bereicherung ihrer Bibliotheken durch Bücher über Kinderschuh zu sorgen. 4. Die städtischen Volksbibliotheken, die öffent lichen Lesehallen, die Lesegesellfchaften haben der ein schlägigen Literatur besonderes Augenmerk zu schenken. 5. Die Fachblätter der Innungen und Gewerk schaften, sowie der Arbeitervereine sollten die Frage fort gesetzt beleuchten. 6. Die Erwachsenen sind durch Vorträge seitens der Lehrer, Arzte, Gewerbeinspektoren, Schulaufsichtsbeamten und Geistlichen zu belehren. 7. Große Vereinigungen, wie der Verein für Sozial politik, Gesellschaft für Soziale Reform, Verein für Volkshygiene, die Gesellschaft zur Verbreitung von Volksbildung könnten Wander lehrer bestellen. ') Agahd: Fritz, Max und Moritz oder: Was muß der Berliner voin Kinderschutzgesetz wissen. Berliner Morgenpost Nr. 802, 1903.