Zur Durchführung des Gesetzes. 39 Von dem Lehr erverein Hannover-Linden, welcher für eine Listenführung in meinem Sinne eintritt, ist noch vorgefchlagen, daß in regelmäßigen Zwischenräumen den Schulen ein Verzeichnis derjenigen Betriebe mitgeteilt werde, in denen Kinder be- fchäftigt werden, und daß die kurz zusammengestellten Schutzbe stimmungen für fremde und eigene Kinder in der Form der Schulordnungen den Schulen zugehen, damit sie nötigen falls den Eltern eingehändigt werden können. Wir hegen die Meinung, daß die zuständigen Behörden über den Wert auch dieses Vorgehens nicht im Zweifel find. Auch ist darauf hinzuweisen, (Fechner a. a. 0.), „daß durch die Fassung des Gesetzes selbst mit ausdrücklichem Wunsch und Willen der ge setzgebenden Faktoren dem Lehrer eine andere Stellung bei der Durchführung des Kinderschutzgesetzes zugewiesen werden sollte als etwa beim Fürsorgeerziehungsgesetz, wo man es bekanntlich verab säumte, sich der Mitwirkung der Schule gesetzlich zu versichern." Wie im preußischen Fürsorgeerziehungsgesetz der Vormundschafts richter die hervorragende und ausschlaggebende Stellung erhalten hat, so im Kinderschutzgesetz der Kreisschulinspektor. Möge er seine Lehrer, möchten seine Lehrer ihn gewinnen, wenn auf einer Seite es an tiefergehendem Interesse fehlen sollte, oder aber das vorhandene Interesse erlahmt in einer Sache, bei der es ohne einen kleinen Kampf nicht wohl abgehen wird. Die Lehrerschaft kann heute, nachdem der Bundesrat von seinen Befugnissen einen toeitgehenden Gebrauch machte, Umgehungen aber durch eine zunächst nicht beab sichtigte, immerhin nicht unmögliche AusschaltungderLehrer- schaft bei der Durchführung des Gesetzes nichr selten sein werden, — nur auf das allerbestimmteste erklären, daß sie nicht gesonnen ist, das Gesetz auf dem Papier stehen zu lassen. Sie weiß den Wert erziehlicher Handarbeit zu schätzen: diese freie Betätigung natürlicher Kräfte, eine Lust und Erhebung, die harmonische Vollendung der allseitigen Entwicklung; die gewerbliche Kinderarbeit aber, dieses traurige Zerrbild von Arbeit, hervorgerufen durch Not, die nur gesteigert wird, be günstigt durch Egoismus der Arbeitgeber, der endlich, einigermaßen