43 Zur Durchführung des Gesetzes. Kinderschutzgebiet schlagenden Fragen (Zwangserziehung, Pflegestellen, Ziehkinderwesen u. dgl.) kontrolliert. Würde für nicht zu große Bezirke die Herbei führung der Anwendung der Fü r s o r g e (Zwang s- erziehungs)gesetze, die Kontrolle der Pfleger und Pflegestellen, sowie die Durchführung des Kinder schutzgesetzes in die Hand eines Beamten gelegt, der sich einen Stab freiwilliger Hilfskräfte für das Ge biet bald heranbilden könnte, so möchtendie Erfolge der Gesetzgebung überraschende sein. F. Wereinsbestrcbungeu und Mitarbeit der Jirauen. Zwei Vereine sind es, die auf dem Gebiet des Kinderschuhes bereits in der Gegenwart Gutes leisten und in der Zukunft noch sicher mehr leisten werden: Der Deutsche Zentralverein für Jugendfürsorge, welcher eine Organisation sämtlicher Jugend fürsorgebestrebungen mit Geschick und Glück anstrebt, und der Verein zum Schutz der Kinder gegen Ausnutzung und Mißhandlung, welcher in einer Reihe von Städten Deutschlands Zweigvereine gegründet hat oder zur Gründung besonderer selb ständiger Vereine anspornt. (Sitz beider Vereine: Berlin.) Je mehr die staatlichen und städtischen Behörden beiden Vereinen bei der Organisation behilflich sind — es geschieht das bereits bezüglich des Zentralvereins —, desto mehr ist der Kinderschutz gesichert. Die Schulbehörden werden auf diesen Punkt besonders aufmerksam gemacht. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß das Gesetz auch den Vereinen eine Handhabe bieten soll, energisch durchzugreifen, aber ihre Hauptsorge wird sein: 1. Neben fortgesetztem Hinweis auf die Notwendigkeit wirt-- si Die großen Kinderschutz-Vereine Chemnitz, Dresden und Leipzig haben sich kürzlich zu einem Landesverein Sachsen vereinigt. Der Berliner Hauptverein zahlt 1830, die Zweigvereine Hamburg-Altona, Hameln, Harz burg, Magdeburg, Witzenhausen 450 Mitglieder. In Leipzig stieg die Zahl derselben im 1. Jahre des Bestehens des Vereins auf 545.