48 Einleitung. den Gast- und Schankwirtschaften, vor allem aber in den Jahres berichten der Gcwerbe-Aufsichtsbeamten mit ihren häufigen Klagen über eine übermäßige gewerbliche Kinderbeschäftigung. Hiernach kann nicht bezweifelt werden, daß eine dringende Ver anlassung vorliegt, nunmehr der Regelung der gewerblichen Kinder arbeit außerhalb der Fabriken und der diesen gleichstehenden Anlagen näher zu treten. Auch wird sich diese Regelung angesichts der her vorgehobenen Mißstände nicht auf diejenigen Fälle beschränken können, in denen Kinder außerhalb der Familie als gewerbliche Arbeiter in Werkstätten, dem Handels- und Verkehrsgewerbe und dergleichen tätig sind. Ein Eingreifen erscheint vielmehr auch hinsichtlich solcher Betriebe geboten, in denen ausschließlich Familienangehörige be schäftigt werden, so daß insoweit von dem bisher auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes maßgebenden Grundsätze des § 154 Abs. 4 der Gewerbeordnung, wonach die Familie die Schranke für die Arbeiter schutzgesetzgebung bilven soll, abzusehen sein wird. Die Bedenken, welche gegen eine Regelung der Kinderarbeit in solchen Betrieben sprechen, in denen der Arbeitgeber ausschließlich Familienangehörige beschäftigt, also in Betrieben, wie sie sich be sonders zahlreich in der Hausindustrie finden, sind eingehend er wogen worden. Namentlich war man sich der Schwierigkeiten einer ausreichenden Kontrolle wohl bewußt. Allein in dieser Beziehung kam zunächst in Betracht, daß schon dadurch viel gewonnen ist, wenn überhaupt Bestimmungen bestehen, welche unzulässige Kinderbeschäfti gung für die Folge ausschließen, da solche Vorschriften den Eltern einen Maßstab dafür geben werden, was sie ihren Kindern ohne Gefahr für deren körperliche und geistige Entwicklung zumuten dürfen; auch wird hierdurch das Bewußtsein der Eltern von ihrer ethischen Verantwortlichkeit ihren Kindern gegenüber geweckt und geschärft." „Vor allem aber lassen die Ergebnisse der Erhebungen in Verbindung mit dem sonst vorliegenden Material ein Vorgehen auch auf dem Gebiete der Familienbetriebe so dringend notwendig erscheinen, daß demgegenüber die bestehenden Bedenken zurücktreten müssen. Bei den angestellten Ermittlungen ist zwar der Umfang der Kinderarbeit in Familienbetrieben nicht ziffermäßig festgestellt worden." „Es sind jedoch fast 83 Prozent der in der Industrie verwendeten