50 Einleitung. Unter den dargelegten Umständen reicht die bestehende Gesetz gebung zur Beseitigung der zutage getretenen Mißstände nicht aus." Siehe Teil I dieses Buches S. 16. x ) „Bei der Aufstellung des vorliegenden Gesetzentwurfs, betreffend gewerbliche Kinderarbeit, sind im wesentlichen folgende grundsätzliche Gesichtspunkte maßgebend gewesen. Zunächst ist nicht beabsichtigt, eine Änderung in den bisher schon bestehenden reichsrechtlichen Beschränkungen der Kinderarbeit eintreten zu lassen, die Bestimmungen des Entwurfs sollen vielmehr ergänzend neben die bereits bestehenden Bestimmungen treten. In dieser Beziehung kommen namentlich in Betracht die Bestimmungen über den Ausschluß von Kindern unter 13 Jahren und noch schul- pflichtigen Kindern über 13 Jahren aus den Fabriken, den Werk stätten der Kleider- und Wäschekonfektion und den Werkstätten mit Motorbetrieb (8 135 der Gewerbeordnung, 8 * 2 der Verordnung, betreffend die Ausdehnung der 88 135—139 und des § 139 b der Gewerbeordnung auf die Werkstätten der Kleider- und Wäsche konfektion, vom 31. Mai 1897, Reichs-Gesetzbl. S. 459, und die Verordnung, betreffend die Inkraftsetzung der im 8 154 Abs. 3 der Gewerbeordnung getroffenen Bestimmung, vom 9. Juli 1900, Reichs- Gesetzbl. S. 565). Ferner sind zu erwähnen die Bestimmungen über den Ausschluß von Kindern unter 14 Jahren aus gewissen Räumen in denjenigen Anlagen, welche Zündhölzer unter Verwendung von weißem Phosphor herstellen, im 8 2 des Reichsgesetzes, betreffend die Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern, vom 13. Mai 1884 (Reichs-Gesetzbl. S. 49) sowie die zahlreichen vom Bundesrat auf Grund der 88 120 s, 139 s. der Gewerbeordnung erlassenen Be stimmungen über den Ausschluß oder über Beschränkungen der Be schäftigung von Kindern unter 14 Jahren in gesundheitsgefährlichen Betrieben oder bei gesundheitsgcfährlichen oder sonst ungeeigneten Beschäftigungsarten.^) Ebenso bleiben unberührt alle für die ge Um Wiederholungen zu vermeiden und um den zu Gebote stehenden Raum nicht zu überschreiten, verweisen wir hier in der Einleitung bei der Wiedergabe der Motive auf einzelne Sätze derselben, welche bereits im Teil I dieses Buches abgedruckt sind. 2 ) Vgl. unten Slum. 6 zu § 1.