VI. Schlußbestimmungen § 31 u. Anlage (zu 8 4). 121 Gruppe der Gewerbe statistik. Bezeichnung der Werkstätten. VI. Blei-, Zink-, Zinn-, Rol- und Gelbgießereien und sonstige Metall gießereien. Werkstätten der Gürtler und Bronzeure. Werkstätten, in denen Blei, Kupfer, Zink oder Legierungen dieser Metalle bearbeitet oder verarbeitet werden. Metallschleifereien und -polierereien. Feilenhauereien. Harnischmachereien, Bleianknüpfereien. VII. Werkstätten, in denen Quecksilber verwandt wird. Werkstätten zur Herstellung von Explosivstoffen, Feuerwerks- IX. körpern, Zündhölzern und sonstigen Zünd'waren. Abdeckereien. Werkstätten, in denen Gespinste, Gewebe und dergleichen mittels XI. chemischer Agentien gebleicht werden. Färbereien. Lumpensort ierereien. Felleinsalzereien, Gerbereien. XII. Werkstätten zur Verfertigung von Gummi-, Guttapercha- und Kautschukwaren. Werkstätten zur Verfertigung von Polsterwaren. Noßhaarspinnereien. Werkstätten der Perlmutterverarbeitung. XIII. Haar- und Borstenzurichtereien. Bürsten- und Pinselmachereien, sofern mit ausländischem tierischen Materiale gearbeitet wird. Fleischereien. XIV. Hasenhaarschneidereien. XV. Bettfedernreinigungsanstalten. Cheniische Waschanstalten. Werkstätten der Maler und Anstreicher. 1. Das Verzeichnis ist Anlage zu Z 4. 2. Materialien: Siehe Anm. 1 zu § 4 und ferner Stenograph-Verh. S. 6011, 5014, 6017, 7614, 7615. In der Kommission wurden am Entwürfe folgende Änderungen vor genommen: Es wurden eingefügt „Gipsbrennereien" in Gruppe IV; „Fcll- einsalzereien, Gerbereien" in Gruppe XI; in Gruppe VI wurden nach dem Worte „Quecksilber" die Worte des Entwurfs „zur Herstellung von Thermo-