13 Diese Frohnden warm drückend und zeitraubend. Der Chronist legt es daher den Frohnbauern ans Herz, ihre Spannfrohndcn abzu lösen, nachdem ihnen Gelegenheit hiezu gegeben sei; er schreibt von den Vorteilen der Ablösung: „Die Viertelshöser sind dann Herrn ihrer Zeit, können ihre Felder zur besten Zeit bestellen und werden nicht abgehalten, diese zu bessern. Vorher mußten sie Schloßäcker zur besten Zeit ackern und viele Zeit durch Holz und Baufuhren versäumen." Die Handfrohnden, die von den Soldnern geleistet wurden, be standen in Diensten hauptsächlich zum Betriebe des herrschaftlichen Gutes (Schneiden und Dreschen des Getreides), zum Bauwesen, zu Botengängen und zu allen übrigen herrschaftlichen Bedürfnissen. Als Entgelt wurde die herkömmliche Frohn- und Meilengebühr bezahlt. Die Frohngebühren betrugen: 2 Schilling für einen langen, 1 Schilling für einen kurzen Männertag, 12 H für einen langen, 9 H für einen kurzen Weibertag. Meilengebühr wurde für einen Weg von 2 Stunden 1 Schilling, für einen Weg von 4—6 Stunden 2—3 Schillinge ent richtet. Bei Treibjagden in Wald und Feld mußte die ganze Gemeinde Frohndienste tun. In der Chronik heißt es voll der Frohnde überhaupt: „Alle Frohnarbeit lvird schlecht gemacht, und schadet der Herrschaft mehr, als sie ihr nützt. Überdies will mail bemerkt haben, daß die Frohnde faule und langsame Arbeiter erzeugt, eine Untugend, die auch bei eigenen Arbeiten sichtbar sein soll." Wir sehen, daß die Grundholden in Waltershansen stark mit Frohnden belastet waren, daß die Dienste zum herrschaftlichen Guts- betriele fast wichtiger waren als die Abgaben. Die Spannfrohndelr mußten um so drückender empfunden werden, als berichtet wird, daß die Viertelshöser der Äcker zu viele hätten, sodaß sie mit der Bewirt-- schaftnng derselben nicht herumkommen könnten. 3. Maßregeln für und wider die Naturalteilung im ehemaligen Franken. Die Fürstbischöfe von Würzburg ivaren in Franken, und wie wir gescheit haben, auch im Grabfeld die bedeutendsten Grnitdherrn; ihre Rechte wurden in der Provinz draußen von einem großen Beamten körper wahrgenommen. Voll der Zentralstelle Würzburg aus erließen sie Verorditungen verschiedenen Inhaltes teils in ihrer Eigenschaft als Landesherrn, teils in ihrer Eigenschaft als Grundherrn, eine genaue