II. Abschnitt. Die Wirkungen der Naturalteilung im Grabfeld. 1. Besitzverteilung. Die Art der Grundbesitzverteilung ist für die wirtschaftliche und politische Entwickelung eines Landes von einschneidender Bedeutung. Zweifellos übt die Art der Erbfolge in unbewegliches Gut einen be sonderen und nachhaltigen Einfluß ans die Verteilung des Grund und Bodens aus und zwar besitzerhaltend, wenn die Übernahme des Gutes durch Einen erfolgt, besitzverkleinernd, wenn der Grundbesitz bei der Vermögeusanseinandersetzung unter Mehrere geteilt wird. In Gegenden, wo Naturalteilung herrscht, wird also die Besitzeinheit kleiner sein als in Gegenden mit ungeteilter Übergabe. Um über die tatsächliche Verteilung ein Bild zu erhalten, suchten wir eine statistische Unterlage zil gewinnen. Die Statistik mußte naturnotwendig eine Besitzstatistik, nicht eine Betriebsstatistik werden. Sie erstreckt sich nur ans den rein bäuer lichen Besitz; demgemäß mußte der Parzellcnbesitz, der lediglich aus Gartenland und dergl. besteht, Gemeinde-, Stiftungs-, Fideikommißbesitz, welch letztere 3 Besitzgrnppen nie in den Erbgang kommen, ausgeschieden werden. Die Aufstellung der Statistik erfolgte mit Hilfe der rentamt- lichen Grundstencrhebregister. In diesen Registern ist der Grundbesitz derjenigen, die ein Halis besitzen, unter der betreffenden Hausnummer vorgetragen, während die Grundbesitzer ohne Haus eine sog. Besitz- nummer für ihren Grundbesitz haben. Die Zusammenstellung der Besitz größe des einzelnen Grundbesitzers wurde dadurch sehr kompliziert, daß es in allen Steuergemcinden eine große Anzahl von Forenscn gab, d. h. solcher Grundbesitzer, die eine Anzahl von Grundstücken in der Gemeinde, in der sie selbst nicht wohnen, haben. Wenn in der letzten Rubrik eine Betriebsstatistik, für deren Auf-