45 der Bodenpreise wegen der vielen Momente, die ans die Preisbildung einwirken, kaum möglich ist, in den einzelnen Gemeinden nach den Preisen guter, mittlerer und schlechter Grundstücke gefragt. Als Durch schnittspreis kann man für gute Äcker 1800—3000 Mk., für mittlere 1000—1800 Mk., für schlechte 0—1000 Mk. pro La festsetzen, die Wiesen sind durchweg teuerer als die Äcker. In der nachfolgenden Tabelle sind auszugsweise die Ergebnisse der in den letzten Monaten in verschiedenen Gemeinden stattgefundenen Güterstriche zusammengestellt. Es wäre interessant, bei den Grundstücken der Tabelle dem erzielten Preis den Ertragswert gegenüberzustellen. Man könnte daran denken, die Steuerverhältniszahl des Grnndsteuerkatasters zu verwerten; das Er gebnis würde jedoch ganz unbrauchbar sein, nachdem die Kataster bonität der Einzelgrundstücke nicht mehr mit den wirklichen Verhältnissen übereinstimmt. Wir haben daher auf eine solche Gegenüberstellung verzichtet. Nachdem es bei den Bodenpreisen in der Richtung nach unten überhaupt keine Grenze gibt, haben wir in der Hauptsache die Maximal-Preise für Äcker und Wiesen festgestellt. Bei Aubstadt ist die Anführung mehrerer Grundstückspreise von Interesse. Vgl. Tabelle S. 46. Bei den Maximalpreisen für Wiesen in Aubstadt und Saal kann man wohl schwerlich von einem rentablen Anlagewert sprechen. Für den Preis (7903 M.), der in Aubstadt für einen La Wiesen von der Art der Plannummer 5007 bezahlt werden muß, könnte man in Zimmerau z. B. ein ganzes Gütchen kaufen. Freilich, je kleiner die Einzelparzelle ist, desto eher findet sie Absatz, desto höher wird ihr Preis sein, desto mehr wird aber auch der Einzelne geneigt sein, sie im Preis zu über schätzen. Man wird mit Schlußfolgerungen aus der Höhe der Grnnd- stückspreise sehr vorsichtig zu Werke gehen müssen, da in keiner Weise ersichtlich ist, welche Faktoren bei dem Einzelnen für den Grundstllcks- erwerb maßgebend waren. Im allgemeinen kann man sagen, daß in den dichter bevölkerten Gemeinden die Bodenpreise höher sind, als in den Gemeinden, in denen das Verhältnis zwischen verfügbarem Land und der vorhandenen Zahl der Grundbesitzer ein ausgeglichenes ist. 4. Verschuldung. Es ist leicht anzusehen, daß unter dem Einfluß der Naturalteilung der Schwerpunkt in der Verschuldung des Grund und Bodens auf einem anderen Gebiet liegt als in Anerbenrechtsgegenden. Während der Anerbe mit der Verbindlichkeit, seine Geschwister in Geld abzu-