59 in einet Gegend der Grundbesitz geteilt oder ungeteilt übergehe. Man hat dargetan, daß in Gegenden, wo die Sitte der Realteilung besteht, die Zahl der unehelichen Geburten erheblich geringer sei, als in An erbenrechtsgebieten. Diese Erscheinung ist jedoch nicht so aufzufassen, als ob der Brauch, das Gut einem der Kinder zu übergeben, demo ralisierend auf die übrigen Kinder wirke. Die ungeteilte Übergabe ist nur ein Faktor, der eine größere Häufigkeit der unehelichen Geburten hervorruft. Der ausschlaggebende Faktor ist bei der Frage nach dem mehr oder minder häufigem Vorkommen der unehelichen Geburten in einer Gegend doch die Sitte. Der Grund, warum der verschiedene Erbmodus in bäuerliche Güter einen Einfluß auf die Häufigkeit der unehelichen Geburten aus üben kann, ist in den wirtschaftlichen Verhältnissen zu suchen. Der Bauer in Gegenden mit Naturalteilung hat jederzeit die Möglich keit, sich eine Familie zu gründen, da er einerseits selbst schon von Haus aus Grund und Boden besitzt, andererseits für ihn der Grund- erwerb nicht mit besonderen Schwierigkeiten verknüpft ist. In An erbenrechtsgebieten ist nur dem übernehmenden Kind das Heiraten ermöglicht, die anderen Kinder müssen meist in Ermangelung eines selbständigen Haushaltes als Knechte oder Mägde ledig auf dem elter lichen Gute bleiben, sofern sie es nicht vorziehen, auszuwandern. So erklärt sich die Verschiedenheit inbezug ans die Zahl der unehelichen Geburten. Will man die Wirkung der Naturalteilung ans die Häufigkeit der unehelichen Geburten zahlenmäßig darstellen, so sind verschiedene Um stände dabei zu berücksichtigen. Vor allem sind bei Aufstellung einer solchen Statistik die Personen, die keine Grundstücke besitzen, die über haupt nie in die Lage kommen, Grundbesitz zu erwerben, auszuscheiden, weiter sind die vor der Eheschließung geborenen Kinder nicht zu den unehelichen zu rechnen. Wir haben 2 Abhandlungen, die sich mit dem Einfluß der bäuer lichen Erbweise ans die Häufigkeit der unehelichen Geburten beschäf tigen, einmal einen Aufsatz von Fick: „Die Häufigkeit der unehelichen Geburten unter der bayerischen Landbevölkerung"Z als Anhang §ur „Bäuerlichen Erbfolge", dann Lindner: „Die unehelichen Geburten als Sozialphänomen", VIII. Abschnitt (S. 129 ff.), welcher Abschnitt vom Einfluß der Berufs-, Besitz- und Erwerbsverhältnisse der Bevölkerung ans die Häufigkeit der unehelichen Geburten mit besonderer Berück sichtigung der agrarischen Zustände und der Übertragnngsformen land wirtschaftlicher Güter handelt. 9 „Bäuerliche Erbfolge" S. 303 ff.