62 Ansprüchen, die an dasselbe gestellt werden. Mit dein Anwachsen der Familie macht sich die Kleinheit und Enge des Hauses oft empfindlich bemerkbar; durch Wegzug oder Verheiratung der Kinder wird dieser Mißstand allmählich wieder behoben. Der Bauer des Teiles des Grabfeldes, wo Naturalteilung besteht, ist meist in der Lage, seinen Grundbesitz allein mit seiner Familie zu bewirtschaften, ohne ans fremde Hilfskräfte angewiesen zu sein. Sobald die Kinder der Schule entwachsen sind, werden sie bis zu ihrem Scheiden aus dem Elternhaus zu landwirtschaftlichen Arbeiten heran gezogen. Kommt eines der Kinder in Wegfall, so macht sich die fehlende Arbeitskraft deshalb nicht fühlbar, weil sich mit dem Verlust der Arbeitskraft eines Kindes auch der Grundbesitz mindert. Wo Knechte und Mägde in einem landwirtschaftlichen Betrieb nötig sind, wird zurzeit über hohe Löhne der Dienstboten geklagt. Bei der durch die Naturalteilung geschaffenen geringen Größe des einzelnen Grundstücks ist ein erhöhter Aufwand an Arbeit und Kosten zur Bewirtschaftung notwendig. Liegen die Grundstücke weiter vom Wirtschaftsgebäude entfernt, so steigern sich diese Nachteile ganz erheb lich. Neben großem Zeitverlust wegen des häufigeren Übergangs von einem Grundstück zum andern füllt noch der Verlust an Grund und Boden ins Gewicht. Durch die große Zahl der Parzellen werden viele sonst als Grenzmarken unnötige Furchen veranlaßt, die zusammen ein nicht unansehnliches Stück Grund und Boden der Bebauung ent ziehen. Die Benützung von arbeitssparenden Maschinen ist im Grab feld meist erheblich eingeschränkt, wenn nicht in manchen Orten fast ganz ausgeschlossen. Für die bäuerlichen Betriebe kommen im Bezirk lediglich Säe- und Mähmaschinen iubetracht. Säemaschinen werden, abgesehen von den Großbetrieben der Rittergüter, noch in sehr wenigen Wirtschaften verwendet. Getreidemähmaschinen haben seit dem letzten Jahrzehnt, nachdem die Konstruktion etwas einfacher und solider ge worden ist, mehr Eingang gefunden. In Königshofen hat sich in neuerer Zeit eine Mähmaschine, die sowohl zum Getreide- wie zum Grasmähen benützt, von einem Pferd gezogen werden kann und ohne Ablegevorrichtung eingerichtet ist, eingebürgert. Das Streben nach rationeller und reittabler Verwendung der Mähmaschinen wurde uns in Königshofen mit als ein Hauptgrund angegeben, möglichst große und gleichmäßige Grundstücke durch Kauf des angrenzenden oder durch Tausch gu erhalten. Die Sitte der Naturalteilung übt endlich einen Einfluß auf die Viehhaltung ans. Das gewöhnliche Gespann ist Rindvieh, Pferde werden meist nur von größeren Grundbesitzern gehalten. Besitzen kleinere Grundbesitzer als Gespann Pferde, so werden sie außerdem