63 zum Lohnfuhrwerk, zur Bestellung fremder Felder verwendet. Nach stehend folgt das Ergebnis der Viehzählung vom 1. Dezember 1904, das aufgrund der bezirksamtlichen Akten zusammengestellt wurde. Dabei ist zu berücksichtigen, daß das Vieh der großen Gutshöfe, das, streng genommen, für unsere Betrachtung hätte ausgeschieden werden müssen, und das namentlich bei den Pferden einen großen Prozentsatz ausmacht, mit inbegriffen ist. Am 1. Dezember 1904 waren im Bezirk Königshofen Pferde Schweine Rindvieh Schafe Ziegen 856 10556 11389 4202 2025 Davon hatten die 28 Naturalteilnngsgemeinden Pferde Schweine Rindvieh Schafe Ziegen 776 9530 10400 3932 1863 auf 1 grundbesitzende Haushaltung treffen: Pferde Schweine Rindvieh Schafe Ziegen 0,28 3,46 3,77 1,43 0,67. Schlußwort. Die Naturalteilung, wie sie heute im Grabfeld geübt wird, hat tiberwiegend günstige Wirkungen, ein Zeichen, daß in der Teilung des Grundeigentums das wirtschaftlich richtige Maß eingehalten wird. Die Besitzverteilnng gestaltet sich unter dem Einfluß der Natural teilung günstig. Wenn auch einerseits die bäuerlichen Besitzgrößen nicht gu bedeutendem Umfang anwachsen können (33 ha als Höchstgrenze), so ist andererseits die größere Anzahl der bäuerlichen Wirtschaften nicht so klein, daß sie als Zwergtvirtschaften bezeichnet werden können. Für die bestehende Parzellierung kann die heute herrschende Sitte der Naturalteilung nicht verantwortlich geniacht werden. Die weit gehende Parzellierung geht im größten Teil des Grabfeldes auf Jahr- hunderte lange Übung der Naturalteilung zurück. Wir haben gesehen, daß der gesunde Sinn des Landwirtes der Zersplitterung entgegen zu arbeiten sucht, der Bauer allein ivird jedoch in dieser Hinsicht wenig erreichen können. In diesem Bestreben muß ihn die staatliche Agrar politik unterstützen. Hier ist die Anwendung von „kleinen Mitteln", namentlich die Durchführung einer Flurbereinigung am Platze. Allein eine Bereinigung in größerem Maße scheitert an der immer noch unzu-