47 I o CD -n| > ->J O 00 co CD S 00 w > o oo Sj O EL cd Q. üö O CD c 3 a> D cis ganze Gut erhält, und so durch die Erbabfindungspflicht hulduug gezwungen ist, bekommt jedes Kind bei der Natural- f nen meist schuldenfreien Teil des elterlichen Anwesens. Sind in kleinerem Betrage vorhanden, und ist das Hans wertvoll n sie alle tragen zu können, so werden sie bei der Teilung haus gewälzt, was natürlich bewirkt, daß die anderen Ge- vom Übernehmer des Hauses wenig oder nichts von ihrem i Haus herausbezahlt bekommen. Bei einer größeren Anzahl lden hilft man sich dadurch, daß ein Teil der Grundstücke Ostung der Last verstrichen wird. In manchen Fällen läßt es vermeiden, daß auch der mäßige Anteil der einzelnen Kinder ^stücken mit Hypotheken belastet wird. Ist beim Anerben mit Übernahme auch zugleich der Verschuldungsgrnnd gegeben, so der Naturalteilung abgesehen von der Übernahme des Hauses em der Teilung folgenden Erwerb von Grundstücken vorhanden. Bauer kann mit seinem bei der Abteilung erhaltenen Grund- ren wenigsten Fällen ein Auskommen finden, er ist genötigt, kauf von Grundstücken sein Anwesen wieder auf eine solche bringen, daß er sich und seine Familie ernähren kann. Der er Naturalteilung niuß sich daher in der Belastung mit Kauf- chschillingshypotheken konzentrieren. An der Verschuldung mit ) Strichschillingshypotheken ist naturgemäß in der Hauptsache zrnndbesitz und Mittelgrundbesitz beteiligt. Da das Haus nur i Kind unter der Verpflichtung, die Anteile der anderen Ge- in Geld hinauszubezahlen, übernommen wird, so konimt auch Belastung des Übernehmers des Hauses mit Hypotheken für jlungen in Betracht. Besonders mißlich wird diese Ab sticht da empfunden, wo der Wert des Hauses unverhältnis- her ist als der Wert der zum Haus gehörigen Grundstücke. :s meist in Orten der Fall, wo früher bei den geschlossenen rößere Häuser für die Aufnahme eines zahlreicheren Haus- cderlich waren, während die dann eingeführte Sitte der Natural- : cht so recht diese großen Gebäulichkeiten verwerten konnte. Statistik der Kauf- und Strichschillings- und der Hinaus- ypotheken, ausgeschieden auf die einzelnen Besitzgrnppen, ist den kleinen Bezirk des Grabfeldes mit fast unüberwindlichen leiten verknüpft; ihr Resultat würde zudem mit der aufge- Mühe in gar keinem Verhältnis stehen, nachdem der Inhalt thekenbücher nicht in allen Fällen mit der tatsächlichen Ver- übereinstimmt. Wir müssen uns daher mit dem vorhandenen rt Material begnügen. Es wurden in Bayern zwei Versuche )ie Jmmobiliarschulden der Landwirtschaft statistisch zu erfassen.