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Zwecken  und  hielten  schlecht  den  Kampf  gegen  die  Arbeitskammern
auch  die,  ausschließlich  von  Arbeitern  gegründet  und  geleitet,  nur
die  Erreichung  wirtschaftlicher  Vorteile  für  ihre  Klasse  erstrebten
und  dementsprechend  vorgingen.  Dies  gilt  hauptsächlich  für  die
gewerblichen  Zentren  und  die  Großstädte,  wo  der  Einfluß  der
Volkssekretariate  fast  null  war,  so  daß  die  Lokalblätter  aller
Parteien  sie  beinahe  niemals  erwähnen.  Häufiger  und  glücklicher
war  das  Eingreifen  der  katholischen  Vereinigungen  auf  dem  Lande,
hauptsächlich  in  den  Provinzen  Mailand  und  Como,  bei  Gelegenheit ­
  von  Agrarstreiks.  Aber  es  war  eine  Tätigkeit  von  nur
kurzer  Dauer,  die  heute  auch  dort  fast  vollständig  ausgehört  hat.
Während  die  Katholiken  sich  bemühten,  mit  diesen  Mitteln
die  wachsende  Strömung  für  die  Arbeitskammern  unter  den  Arbeitermassen ­
  abzulenken,  hatten  die  politischen  Behörden,  gar
schlecht  beraten,  den  Gedanken  gefaßt,  einen  viel  energischeren
Druck  anzuwenden.  Das  Beispiel  kam  von  Rom.  Hier  hielt  der
Präfekt  Bonasi,  ein  tüchtiger  Mann,  aber  ein  starrer  Konservativer, ­
  die  Arbeitskammer  für  gefährlich  und  des  Verbrechens  der
Aufreizung  zum  Klassenhaß  schuldig;  deshalb  löste  er  sie  auf  und
zeigte  ihre  Führer  den  Gerichtsbehörden  zur  Verfolgung  an.  Das
Verfahren  wurde  eingeleitet,  aber  das  Gericht  war  genötigt,  zu
erkennen,  daß  in  der  von  der  römischen  Arbeitskammer  entfalteten
Tätigkeit  kein  strafrechtliches  Vergehen  enthalten  war.  Im  Jahre
1897  rekonstituierte  sich  die  Arbeitskammer  von  Rom,  gestärkt
durch  den  völligen  Freispruch  des  Gerichts,  und  nahm  ihren
regelrechten  Geschäftsgang  wieder  auf  mit  ihrem  ursprünglichen
Statuts  und  die  Gemeindeverwaltung  setzte  in  das  Budget  eine
Subvention  von  6000  Lire  zu  ihren  Gunsten  ein.

ft  Die  Artikel,  die  wir  hier  wiedergeben,  zeigen  deutlich,  daß  im  Statut
der  Arbeitskammer  von  Rom  durchaus  nichts  enthalten  war,  was  die  Aufhebung ­
  der  Arbeitskammer  durch  den  Präfekten  hätte  rechtfertigen  können.
Art.  I.  In  der  Provinz  Rom  wird  eine  Arbeitskammer  errichtet.  Sie
hat  den  Zweck,  die  individuellen  und  kollektiven  Interessen  der  Arbeiter  zu
schützen  und  hat  deshalb  folgende  Absichten:
a)  Als  Vermittlerin  zwischen  dem  Arbeitsangebot  und  der  Nachfrage