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Mitteln  seine  Zuflucht.  Man  löste  zwar  die  Arbeitskammern
nicht  auf,  indem  man  sie  der  Aufreizung  zum  Klassenhaß  beschuldigte, ­
  aber  der  Präfekt  annullierte  im  Einklang  mit  der  Ver-  -
waltuugsbehörde,  der  die  Überwachung  der  Gemeindeverwaltungen
der  Provinz  obliegt,  in  den  Budgets  der  Gemeinden  die  Subventionen ­
  für  die  Arbeitskammern  mit  der  Begründung,  daß  es
sich  um  Ausgaben  handle,  die  vom  Provinzial-  und  Gemeindegesetz ­
  nicht  zugelassen  seien.  Die  Gemeindeverwaltung  von  Cremona
jedoch  gab  nicht  nach.  Sie  erklärte  die  vom  Präfekten  verfügte
Aufhebung  der  Subvention  an  die  Arbeitskammer  für  ungesetzlich,
da  sich  im  Provinzial-  und  Gemeindegesetz  keine  Bestimmung  befinde, ­
  die  den  Präfekten  ermächtige,  in  solcher  Weise  sich  in  die
Beschlüsse  der  Gemeindevertretungen  einzumischen.  Auf  dieser
seiner  Meinung  beharrend  wandte  sich  der  Gemeinderat  von
Cremona  an  die  IV.  Abteilung  des  Staatsrates.  Aber  es  war
gar  keine  Entscheidung  des  Staatsrates  nötig,  um  eine  künstliche
und  nicht  vom  Gesetz  geschaffene  Schwierigkeit  zu  beseitigen:
Dieselben  Präfekten,  die  den  Gemeinden  das  Recht,  den  Arbeitskammern ­
  Unterstützungen  zu  bewilligen,  bestritten,  waren  die  ersten,
die  nachgaben,  sobald  sie  in  den  Gemeinden  auf  mutigen  Widerstand ­
  trafen,  den  sie  vielleicht  nicht  erwartet  hatten.  Das  Beispiel ­
  Cremonas  wirkte  in  dieser  Beziehung  nachhaltig.  Übrigens
beweist  der  Unterschied  von  Provinz  zu  Provinz  besser  als  jeder
Kommentar,  daß  die  Präfekten  mehr  politischen  Erwägungen  als
den  Bestimmungen  des  Gesetzes  folgten,  wenn  sie  versuchten,  die
schnelle  Entwicklung  der  Arbeitskammern  aufzuhalten.  Während
die  Präfekten  von  Rom,  Cremona  usw.  in  der  geschilderten  Weise
auftraten,  hat  der  Präfekt  von  Mailand  niemals  Einwendungen
irgend  welcher  Art  gegen  Bewilligungen  von  Subventionen  der
Gemeinden  an  die  örtlichen  Arbeitskammern  erhoben.  Warum
wurden  daher  in  einigen  Städten  des  Königreichs  im  Namen  des
Gesetzes  die  Handlungen  verboten,  die  in  Mailand  im  Namen
desselben  Gesetzes  erlaubt  waren?
Auf  diese  Frage  hat  man  in  jenen  Jahren  niemals  eine
befriedigende  Antwort  geben  können.  Man  war  damals  noch  in