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Für  Minderjährige  verbot  es  die  Arbeit  in  allen  Industrien  bis
zu  15  Jahren  und  die  Nachtarbeit  bis  zu  20  Jahren,  für  ungesunde ­
  und  gefährliche  Arbeit  bis  zu  21  Jahren,  setzte  die  Maximalarbeitszeit ­
  auf  6  Stunden  mit  2  ständiger  Ruhepause  täglich  für
Minderjährige  von  15  bis  18  Jahren  und  auf  8  Stunden  für
solche  von  18  bis  20  Jahren  fest  und  bestimmte,  daß  Staat  und
Gemeinden  den  armen  Schülern  der  Elementar-  und  Gewerbeschulen ­
  während  der  ganzen  Schulzeit  Speise,  Kleider  und  Lehrmittel ­
  liefern  müßten.
Der  Entwurf  Carcano-Baccelli  setzte  das  Zulassungsalter  auf
10  Jahre  fest,  schloß  alle  Frauen  und  die  Kinder  unter  13  Jahren
von  unterirdischen  Arbeitern  aller  Art,  sowie  die  minderjährigen
Frauen  und  die  Knaben  unter  15  Jahren  von  ungesunden  und
gefährlichen  Arbeiten  aus.  Von  der  Nachtarbeit  waren  Kinder
beiderlei  Geschlechts  unter  15  Jahren  ausgeschlossen.  Das  Arbeitsverbot ­
  ist  für  Frauen  auf  28  Tage  nach  der  Niederkunft  beschränkt, ­
  die  Arbeitszeit  ist  festgesetzt  auf  8  Stunden  für  Kinder
von  10  bis  12  Jahren,  auf  11  für  solche  von  12  bis  15  Jahren,
auf  12  für  minderjährige  Frauen,  mit  Ruhepausen  von  1  bis
2  Stunden  und  einem  Ruhetag  von  24  Stunden  jede  Woche.
Der  zum  Gesetz  erhobene  Entwurf  der  Kommission  setzt  das
Zulassungsalter  auf  12  Jahre  fest  und  dehnt  diese  Bestimmungen
auch  von  den  industriellen  Fabriken  auf  die  Laboratorien  und  die
Bauplätze  aus,  hält  die  Arbeitszeit  des  ministeriellen  Entwurfs
für  Kinder  von  13  bis  15  Jahren  aufrecht,  schafft  die  Nachtarbeit
für  Frauen  innerhalb  5  Jahren  nach  Verkündigung  des  Gesetzes
ab,  schreibt  vor,  daß  in  den  Schlafsälen,  den  Säugungszimmern
und  den  Frühstücksräumen  der  Fabriken,  welche  Frauen  und
Kinder  beschäftigen,  alle  notwendigen  Maßregeln  zum  Schutz
der  Hygiene,  der  Sicherheit  und  der  Sittlichkeit  getroffen  werden
und  macht  die  Einrichtung  von  Säugungszimmern  in  allen  Fabriken,
wo  wenigstens  50  Arbeiterinnen  beschäftigt  sind,  zur  Pflicht.
Hierbei  sind  verschiedene  Bestimmungen  aus  dem  sozialistischen
Entwurf  herübergenommen.  Endlich  nahm  die  Kammer  eine
Tagesordnung  an,  in  der  sie  den  Minister  für  Industrie  und